Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze
Kurz gesagt
Dieses Gesetz ändert das Patentgebührengesetz und andere Gesetze und führt eine Auskunftspflicht für Händler ein.
Was es regelt
- Änderung des Patentgebührengesetzes.
- Einführung einer Auskunftspflicht für Händler.
- Regelung des Inkrafttretens der Änderungen.
Wen es betrifft
- Händler, die Waren beziehen.
Eckpunkte
- Die Auskunftspflicht des Händlers (§ 54g Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes) gilt für Waren, die seit dem 1. Januar 1993 bezogen wurden.
- Artikel 1 des Gesetzes tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft.
- Der Rest des Gesetzes tritt am 1. August 1994 in Kraft.
Gesetzestext
Gesetzestext
PatGebG1976uaÄndG1994-07-25BGBl I1994, 1739
(2263)Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze (+++ Textnachweis ab: 1.8.1994 +++) PatGebG1976uaÄndG(XXXX) Art 1 bis 3(weggefallen) PatGebG1976uaÄndGArt 4ÜbergangsvorschriftDie durch Artikel 2 Nr. 1 eingeführte Auskunftspflicht des Händlers (§ 54g Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes) erstreckt sich auf die seit dem 1. Januar 1993 bezogenen Waren. PatGebG1976uaÄndGArt 5InkrafttretenArtikel 1 tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft; im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. August 1994 in Kraft.