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Europaius

§ 2263 BGB – Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 3 – Testament › Titel 7 – Errichtung und Aufhebung eines Testaments

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.

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Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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