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§ 244 HGB – Sprache. Währungseinheit

Handelsgesetzbuch (HGB) · Drittes Buch – Handelsbücher › Erster Abschnitt – Vorschriften für alle Kaufleute › Erster Titel – Allgemeine Vorschriften

Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.

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Rechtsprechung zu § 244 HGB

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2021-07-02
2021-06-10
2021-06-10

Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.