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Europaius

§ 75b HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) · Erstes Buch – Handelsstand › Sechster Abschnitt – Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge

(weggefallen)

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.