§ 189 StGB – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Vierzehnter Abschnitt – Beleidigung
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 189 StGB
3
2026-04-23
2026-03-23
2018-01-24
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 185Beleidigung
- § 186Üble Nachrede
- § 187Verleumdung
- § 188Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und…
- § 190Wahrheitsbeweis durch Strafurteil
- § 191
- § 192Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
- § 192aVerhetzende Beleidigung
- § 193Wahrnehmung berechtigter Interessen
- § 194Strafantrag
- § 199Wechselseitig begangene Beleidigungen
- § 200Bekanntgabe der Verurteilung