
Tritt der Verbraucher wirksam vom Vertrag zurück, hat der Unternehmer nach Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 14 alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurückzuerstatten.
Die Rückzahlung hat grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel zu erfolgen, das der Verbraucher für die ursprüngliche Zahlung verwendet hat. Ein anderes Zahlungsmittel ist nur zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und ihm dadurch keine Kosten entstehen.
Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine teurere als die günstigste angebotene Standardlieferung entschieden, besteht laut Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 14 kein Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Mehrkosten.
Wird der Kauf über einen Kreditvertrag finanziert, kann sich das Rücktrittsregime ändern. Nach Verbraucherkreditgesetz 2026, § 25 besteht bei einem eigenständigen Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag kein zusätzliches Rücktrittsrecht nach § 18b Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz für den verbundenen Kaufvertrag.
In diesem Fall gilt der Rücktritt vom Kreditvertrag auch für damit verbundene Nebenleistungen wie etwa eine Restschuldversicherung, sofern diese im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag erbracht wird.
Die vorliegenden Auszüge regeln ausführlich die Pflichten des Unternehmers nach erfolgtem Rücktritt, nicht jedoch sämtliche Einzelheiten zur Widerrufsfrist selbst, zu deren Beginn beim klassischen Warenkauf oder zu den Ausnahmen vom Rücktrittsrecht. Prüfen Sie diese Punkte anhand der aktuellen Fassung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes, bevor Sie Ihre Erklärung abgeben.
An: [Name des Unternehmers] [Adresse des Unternehmers] [E-Mail-Adresse, falls bekannt] Absender: [Name des Verbrauchers] [Adresse] [Kundennummer/Bestellnummer, falls vorhanden] Ort, Datum: [Ort], [Datum] Betreff: Rücktritt vom Vertrag Nr. [Bestellnummer] vom [Datum des Vertragsabschlusses] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich gemäß den Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes meinen Rücktritt von dem oben genannten Vertrag über den Kauf folgender Ware bzw. die Erbringung folgender Dienstleistung: [Bezeichnung der Ware/Dienstleistung] Bestellt am: [Datum der Bestellung] Erhalten am: [Datum des Erhalts der Ware] Ich ersuche Sie, mir alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag geleisteten Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang dieser Erklärung, auf folgendes Zahlungsmittel zurückzuerstatten: [Bezeichnung des ursprünglich verwendeten Zahlungsmittels bzw. IBAN, falls abweichend vereinbart] Die Ware werde ich unverzüglich, spätestens jedoch binnen [Frist gemäß aktueller Gesetzeslage prüfen] Tagen, an Sie zurücksenden bzw. Ihnen einen entsprechenden Versandnachweis übermitteln. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift des Verbrauchers] [Name in Blockschrift]
Ergänzen Sie alle eckigen Klammern mit Ihren Daten und prüfen Sie insbesondere die Rücksendefrist sowie den Fristbeginn anhand der aktuell geltenden Fassung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes.
Nach Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 14 hat der Unternehmer alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang Ihrer Rücktrittserklärung zu erstatten.
Ja, grundsätzlich sind auch die Lieferkosten zu erstatten, außer Sie haben sich ausdrücklich für eine teurere als die günstigste Standardlieferung entschieden; die dadurch entstandenen Mehrkosten muss der Unternehmer laut Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 14 nicht ersetzen.
Ja, bei Kaufverträgen ist dies zulässig, bis der Unternehmer die Ware zurückerhalten oder einen Rücksendenachweis erhalten hat, es sei denn, er hat angeboten, die Ware selbst abzuholen, siehe Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, § 14.
Wenn ein Rücktrittsrecht vom verbundenen Kreditvertrag nach Verbraucherkreditgesetz 2026, § 25 besteht, entfällt ein zusätzliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag nach § 18b Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Österreich im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius AT