
Die Beendigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer erfolgt durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Die konkreten Kündigungsfristen und Kündigungstermine für Arbeitsverhältnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Kollektivvertrag, dem Dienstvertrag sowie den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften; die vorliegenden Quellen enthalten dazu keine allgemeine gesetzliche Regelung für Arbeitsverträge, sodass die anwendbare Frist im Einzelfall im aktuellen Kollektivvertrag beziehungsweise Gesetz überprüft werden sollte.
Auch wenn für die Arbeitnehmerkündigung im Gegensatz zu manchen anderen Bereichen keine zwingende Schriftform vorgesehen sein muss, empfiehlt sich aus Beweisgründen stets die schriftliche Form. So sieht etwa das Mietrecht ausdrücklich vor, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen kann und für den Zugang der Erklärung maßgeblich ist, wann diese der anderen Partei zugeht; ein vergleichbarer Grundsatz der Empfangsbedürftigkeit gilt sinngemäß auch für die Kündigung eines Dienstverhältnisses.
Besonderheiten gelten für Arbeitnehmer, die durch einen Betriebsrat vertreten werden: Zwar betreffen die Anfechtungsregeln des Kündigungsschutzes in erster Linie die Kündigung durch den Arbeitgeber, doch zeigt dies, dass im österreichischen Arbeitsrecht der Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Belegschaftsorganen besondere Bedeutung zukommt.
Mit Beendigung des Dienstverhältnisses steht dem Arbeitnehmer regelmäßig eine Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs zu. Die genauen Voraussetzungen und die Berechnung dieser Urlaubsersatzleistung sind in den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geregelt, die in den vorliegenden Quellen nicht enthalten sind; die konkrete Höhe und etwaige Kürzungen bei Selbstkündigung sind daher im aktuellen Gesetzestext beziehungsweise Kollektivvertrag zu überprüfen.
Ebenso sind offene Entgeltansprüche, Sonderzahlungen und sonstige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis mit dem letzten Arbeitstag fällig zu stellen und in der Endabrechnung zu berücksichtigen.
[Name des Arbeitnehmers] [Adresse] [PLZ, Ort] [Name des Arbeitgebers / Firma] [Adresse] [PLZ, Ort] [Ort], am [Datum] Betrifft: Kündigung meines Dienstverhältnisses Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Dienstverhältnis bei [Firma/Arbeitgeber], das seit [Datum des Dienstantritts] besteht, unter Einhaltung der vereinbarten beziehungsweise kollektivvertraglichen Kündigungsfrist zum [Enddatum des Dienstverhältnisses]. Ich ersuche um schriftliche Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens sowie um rechtzeitige Übermittlung der Endabrechnung, des Dienstzeugnisses, der Arbeitsbescheinigung für das AMS sowie der Abmeldung von der Sozialversicherung zum Austrittstermin. Zugleich ersuche ich um Bekanntgabe des noch offenen Urlaubsanspruchs beziehungsweise dessen Abgeltung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Blockschrift]
Tragen Sie das tatsächliche Eintrittsdatum, die anwendbare Kündigungsfrist laut Dienstvertrag oder Kollektivvertrag sowie das gewünschte Enddatum ein und passen Sie die Anrede an die konkrete Ansprechperson im Unternehmen an.
Eine allgemeine gesetzliche Formvorschrift für die Arbeitnehmerkündigung ist in den vorliegenden Quellen nicht enthalten. Aus Beweisgründen ist die Schriftform aber dringend zu empfehlen, und viele Kollektivverträge oder Dienstverträge verlangen sie ausdrücklich; dies sollte im Einzelfall überprüft werden.
Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung dem Arbeitgeber tatsächlich zugeht. Die genaue Dauer der Kündigungsfrist und der zulässige Kündigungstermin ergeben sich aus dem Dienstvertrag beziehungsweise dem anwendbaren Kollektivvertrag und sind dort zu überprüfen, da hierzu in den vorliegenden Quellen keine allgemeine arbeitsrechtliche Regelung vorliegt.
Grundsätzlich besteht bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein Anspruch auf Abgeltung des nicht verbrauchten Urlaubs. Die genauen Voraussetzungen, insbesondere etwaige Besonderheiten bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst, sind im aktuellen Urlaubsrecht zu überprüfen, da die vorliegenden Quellen hierzu keine Detailregelung enthalten.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Österreich im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius AT