
Nach § 33 Mietrechtsgesetz (MRG), § 33 können Mietverträge vom Mieter gerichtlich oder schriftlich gekündigt werden, während der Vermieter grundsätzlich nur gerichtlich kündigen kann. Für die Praxis bedeutet dies, dass ein Mieter sein Mietverhältnis regelmäßig durch ein einfaches schriftliches Kündigungsschreiben an den Vermieter beenden kann, ohne ein Gericht anrufen zu müssen.
Geht dem Vermieter die schriftliche Kündigung erst nach Beginn der für den genannten Kündigungstermin einzuhaltenden Kündigungsfrist zu, so wird sie nach § 33 Mietrechtsgesetz (MRG), § 33 für den nächstmöglichen späteren Kündigungstermin wirksam, für den die Frist zu diesem Zeitpunkt noch offen war. Der genaue Zugangszeitpunkt der Kündigung ist daher sorgfältig zu dokumentieren, etwa durch eingeschriebenen Brief.
Die konkreten Kündigungsfristen und -termine hängen von der Art des Mietvertrags (befristet oder unbefristet) sowie von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Für bestimmte befristete Hauptmietverträge über Wohnungen sieht § 29 Mietrechtsgesetz vor, dass der Mieter nach Ablauf einer im Gesetz genannten Mindestdauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht hat, den Vertrag jeweils zum Monatsletzten gerichtlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen, wie sich aus § 29 Mietrechtsgesetz, § 29 ergibt.
Auch bei nach § 29 Abs. 4a oder 4b verlängerten Mietverhältnissen kann der Mieter nach § 29 Abs. 4c Mietrechtsgesetz, § 29 jeweils zum Monatsletzten gerichtlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.
Da die Passagen keine allgemeine, für alle unbefristeten Mietverhältnisse geltende Kündigungsfrist des Mieters ausdrücklich beziffern, empfiehlt es sich, die im konkreten Mietvertrag vereinbarte Frist sowie die aktuelle Fassung des Mietrechtsgesetzes vor Versand der Kündigung zu prüfen.
[Vorname Nachname] [Adresse] [PLZ Ort] An [Name des Vermieters/der Vermieterin] [Adresse des Vermieters] [PLZ Ort] [Ort], am [Datum] Eingeschrieben Betreff: Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [Adresse der Wohnung, Top Nr.] Sehr geehrte(r) [Name des Vermieters/der Vermieterin], hiermit kündige ich den mit Ihnen am [Datum des Mietvertragsabschlusses] abgeschlossenen Mietvertrag über die oben genannte Wohnung unter Einhaltung der vertraglich bzw. gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist gemäß § 33 Mietrechtsgesetz (MRG) fristgerecht zum [gewünschter Beendigungstermin, z. B. Monatsletzter]. Ich ersuche Sie höflich, mit mir einen Termin zur Übergabe des Mietgegenstandes sowie zur Erstellung eines Übergabeprotokolls zu vereinbaren. Weiters ersuche ich um Rückzahlung der von mir geleisteten Kaution samt den erzielten Zinsen gemäß § 16b MRG nach ordnungsgemäßer Übergabe der Wohnung auf folgendes Konto: IBAN: [IBAN] BIC: [BIC] Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Vorname Nachname]
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten, die genauen Vertrags- und Wohnungsangaben sowie den gewünschten Kündigungstermin ein und prüfen Sie vorab die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Die vorliegenden Bestimmungen sehen für die Kündigung durch den Mieter keine Begründungspflicht vor; diese betrifft nach § 33 Mietrechtsgesetz (MRG), § 33 ausdrücklich nur die gerichtliche Kündigung durch den Vermieter.
Nach § 33 Mietrechtsgesetz (MRG), § 33 ist für die Mieterkündigung Schriftlichkeit vorgesehen; die genaue Form sollte im Zweifel schriftlich mit Unterschrift und nachweisbarem Zugang erfolgen.
Nach § 16b Mietrechtsgesetz (MRG), § 16b hat der Vermieter die Kaution samt erzielten Zinsen nach Ende des Mietvertrags unverzüglich zurückzustellen, soweit keine berechtigten Forderungen damit verrechnet werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Österreich im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius AT