
Ein Mahnschreiben (auch Zahlungsaufforderung genannt) dient dazu, den Schuldner formell an seine Zahlungspflicht zu erinnern und ihm eine letzte Gelegenheit zur freiwilligen Begleichung der Schuld einzuräumen, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Es ist zwar gesetzlich nicht in jedem Fall zwingend vorgeschrieben, wird aber in der Praxis regelmäßig eingesetzt, um den Schuldner in Verzug zu setzen und die eigene Position im Falle eines späteren Gerichtsverfahrens zu dokumentieren.
Ein sorgfältig formuliertes Mahnschreiben sollte die genaue Bezeichnung der Forderung (Rechnungsnummer, Datum, Vertragsgegenstand), den geschuldeten Betrag, das ursprüngliche Fälligkeitsdatum, eine neue, angemessene Zahlungsfrist sowie eine klare Ankündigung der nächsten Schritte im Falle der Nichtzahlung enthalten. Auch die Bankverbindung des Gläubigers für die Überweisung sollte angegeben werden.
Zu den Angaben, die den Nachdruck des Schreibens erhöhen, gehört ferner der Hinweis auf mögliche Verzugszinsen und auf die mit einem gerichtlichen Verfahren verbundenen zusätzlichen Kosten, die den Schuldner im Falle einer Verzögerung zusätzlich treffen können.
Die Länge der im Mahnschreiben gesetzten Zahlungsfrist liegt grundsätzlich im Ermessen des Gläubigers; üblich sind in der Praxis zwischen sieben und vierzehn Tagen. Eine gesetzlich verbindliche Mindest- oder Höchstfrist für ein außergerichtliches Mahnschreiben ergibt sich aus den vorliegenden Bestimmungen nicht; Verbraucher sollten hierzu die jeweils aktuelle Rechtslage sowie die konkreten vertraglichen Vereinbarungen prüfen.
Auch zur genauen Höhe der Verzugszinsen sowie zu allgemeinen Regelungen des Zahlungsverzugs im Zivilrecht enthalten die vorliegenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Angaben. Es wird empfohlen, die einschlägigen Vorschriften des Zivilrechts zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens gesondert zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der anwendbaren Zinssätze bei unternehmerischen und privaten Geschäften.
Reagiert der Schuldner auf das Mahnschreiben nicht oder verweigert er die Zahlung, bleibt dem Gläubiger regelmäßig nur der Weg über die Gerichte, etwa mittels eines Mahnverfahrens beim zuständigen Gericht mit dem Ziel eines Zahlungsbefehls. Wird der Anspruch später tituliert und dennoch nicht erfüllt, kann der Gläubiger die Forderung im Wege der Exekution durchsetzen lassen, wozu unter anderem die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten zählt, Exekutionsordnung, § 294.
Im Rahmen der Fahrnis- oder Forderungsexekution kann das Gericht dem Drittschuldner untersagen, an den Verpflichteten zu zahlen, und dem Schuldner selbst jede Verfügung über die betroffene Forderung untersagen, Exekutionsordnung, § 294. Die Details dieses Verfahrens, insbesondere die konkreten gerichtlichen Zuständigkeiten und Fristen, sollten vor Einleitung einer Exekution im Einzelfall geprüft werden.
Ein gut dokumentiertes Mahnschreiben mit klar erkennbarem Zugang beim Schuldner erleichtert später den Nachweis des Verzugs und kann sich auf die Kostenentscheidung im gerichtlichen Verfahren auswirken.
[Name/Firma des Gläubigers] [Anschrift] [E-Mail, Telefon] An [Name/Firma des Schuldners] [Anschrift] [Ort], am [Datum] Betreff: Mahnung – Zahlungsaufforderung zu Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] Sehr geehrte Damen und Herren / Sehr geehrter Herr [Name] / Sehr geehrte Frau [Name], laut unserer Rechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über [Leistungsgegenstand/Warenbeschreibung] schulden Sie uns einen Betrag von EUR [Betrag]. Die Zahlungsfrist ist am [Fälligkeitsdatum] abgelaufen, ohne dass ein Zahlungseingang bei uns zu verzeichnen war. Wir fordern Sie hiermit auf, den offenen Betrag von EUR [Betrag] zuzüglich allfälliger Verzugszinsen bis spätestens [Datum – Fristende] auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: [Name] IBAN: [IBAN] BIC: [BIC] Verwendungszweck: [Rechnungsnummer/Referenz] Sollte die Zahlung nicht fristgerecht bei uns einlangen, sehen wir uns gezwungen, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einzuleiten und die Forderung samt Zinsen und Kosten im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen. Dies würde für Sie zusätzliche Kosten (Gerichtsgebühren, Vertretungskosten) nach sich ziehen. Sollten Sie den Betrag bereits beglichen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen [Name/Firma] [Unterschrift, falls postalisch versendet] Anlagen: [Kopie der Rechnung / des Vertrags]
Ergänzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern und prüfen Sie insbesondere die Fristlänge sowie den anwendbaren Verzugszinssatz anhand der aktuellen Rechtslage, bevor Sie das Schreiben versenden.
Aus den einschlägigen Bestimmungen ergibt sich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zu einem vorprozessualen Mahnschreiben; es wird jedoch in der Praxis dringend empfohlen, da es dem Schuldner eine letzte Chance gibt und die eigene Position dokumentiert.
Eine gesetzlich fixierte Frist ergibt sich aus den vorliegenden Bestimmungen nicht. Üblich sind kurze, angemessene Fristen; die aktuelle Rechtslage und etwaige vertragliche Vereinbarungen sollten dazu im Einzelfall geprüft werden.
Bleibt die Mahnung erfolglos, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung beantragen, etwa in Form der Pfändung von Forderungen des Schuldners, Exekutionsordnung, § 294.
Ja, bei Solidarschuldnern und Bürgen eines Verbraucherkredits muss der Gläubiger Mahnungen wegen Säumigkeit auch dem mitverpflichteten Verbraucher zustellen bzw. ihn rechtzeitig verständigen, Konsumentenschutzgesetz, § 25b.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Österreich im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius AT