
Ist die gekaufte Ware mangelhaft, kann der Verbraucher nach Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12 grundsätzlich verlangen, dass der mangelfreie Zustand hergestellt wird, oder er kann den Preis mindern oder den Vertrag auflösen.
Zunächst steht dem Verbraucher jedoch nur der Anspruch auf Herstellung des mangelfreien Zustands zu; dabei kann er zwischen Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) und Austausch der Ware wählen, sofern die gewählte Abhilfe nicht unmöglich oder für den Unternehmer unverhältnismäßig aufwendig ist, so Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Der Unternehmer kann die Verbesserung oder den Austausch verweigern, wenn beide Abhilfen unmöglich oder für ihn mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wären, wobei Wert der mangelfreien Ware und Schwere des Mangels zu berücksichtigen sind, ebenfalls geregelt in Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Der Verbraucher kann den Vertrag nicht auflösen, wenn der Mangel nur geringfügig ist; im Zweifel über die Geringfügigkeit trägt der Unternehmer das Risiko, gemäß Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Bevor der Unternehmer die Abhilfe erbringt, hat er den Verbraucher über dessen Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch zu informieren, so die aktuelle Fassung des Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12.
Eine genaue Frist, innerhalb derer der Unternehmer auf eine Reklamation reagieren muss, ist den vorliegenden Bestimmungen nicht zu entnehmen. Prüfen Sie hierzu die aktuelle Fassung des Verbrauchergewährleistungsgesetzes bzw. lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
[Name des Verbrauchers] [Adresse] [PLZ, Ort] [E-Mail / Telefon] An: [Name des Unternehmers/der Firma] [Adresse] [PLZ, Ort] Ort, Datum: [Ort], [Datum] Betreff: Reklamation wegen mangelhafter Ware – [Bezeichnung der Ware], Kaufdatum [Datum], Beleg-/Rechnungsnummer [Nummer] Sehr geehrte Damen und Herren, am [Kaufdatum] habe ich bei Ihnen die folgende Ware erworben: [genaue Bezeichnung der Ware, Modell, Artikelnummer]. Der Kaufpreis betrug [Betrag] EUR. An der Ware ist folgender Mangel aufgetreten: [genaue Beschreibung des Mangels, wann er festgestellt wurde]. Da die Ware mangelhaft ist, mache ich gemäß § 12 Verbrauchergewährleistungsgesetz mein Recht auf Herstellung des mangelfreien Zustands geltend und wähle hierfür: ☐ Verbesserung (Nachbesserung) der Ware ☐ Austausch der Ware gegen eine mangelfreie Ware Ich ersuche Sie, den mangelfreien Zustand innerhalb einer angemessenen Frist von [Anzahl] Tagen ab Zugang dieses Schreibens herzustellen. Sollte die gewählte Abhilfe nicht möglich sein oder von Ihnen zu Unrecht verweigert werden, behalte ich mir vor, stattdessen eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags zu verlangen. Als Nachweis lege ich folgende Unterlagen bei: [Kopie des Kaufbelegs, Fotos des Mangels, ggf. weitere Unterlagen]. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung bis spätestens [Datum]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Blockschrift]
Füllen Sie alle eckigen Klammern aus, wählen Sie die gewünschte Abhilfe an und passen Sie die Frist an die Umstände des Einzelfalls an; die genaue Reaktionsfrist des Unternehmers sollten Sie zusätzlich im aktuellen Gesetzestext prüfen.
Nein, grundsätzlich steht dem Verbraucher zunächst nur das Recht auf Herstellung des mangelfreien Zustands (Verbesserung oder Austausch) zu. Preisminderung oder Vertragsauflösung sind nur unter bestimmten, in § 12 Verbrauchergewährleistungsgesetz genannten Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerwiegendem Mangel oder verweigerter bzw. gescheiterter Abhilfe.
Ja, gemäß Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12 hat der Verbraucher grundsätzlich die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch, außer die gewählte Abhilfe wäre unmöglich oder für den Unternehmer unverhältnismäßig aufwendig.
In diesem Fall kann der Vertrag nicht aufgelöst werden. Bestehen Zweifel an der Geringfügigkeit, gehen diese laut Verbrauchergewährleistungsgesetz, § 12 zu Lasten des Unternehmers.
Die vorliegenden Bestimmungen enthalten keine konkrete Reaktionsfrist. Prüfen Sie diesen Punkt in der aktuellen Fassung des Verbrauchergewährleistungsgesetzes oder lassen Sie sich rechtlich beraten.
Die Vorlage basiert auf den Vorschriften Österreich im Europaius-Korpus. Prüfen Sie vor der Verwendung die aktuelle Fassung; dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsratgeber · Europaius AT