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Missbrauch personenbezogener Daten: DSGVO-Rechte durchsetzen

Werden Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet, gibt Ihnen die DSGVO durchsetzbare Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung ('Recht auf Vergessenwerden'), Einschränkung und Widerspruch. Reagiert der Verantwortliche nicht, können Sie Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde erheben und Schadenersatz verlangen.

Datenschutz (DSGVO, DSG)

Das Wichtigste auf einen Blick

Frist
Der Verantwortliche muss auf Ihren Antrag grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung, spätestens binnen eines Monats reagieren (verlängerbar).
Rechtsgrundlage
Art. 15 DSGVO, Art 17 DSGVO, Art 82 DSGVO
Rechtsgebiet
Datenschutz (DSGVO, DSG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Frist

Der Verantwortliche muss auf Ihren Antrag grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung, spätestens binnen eines Monats reagieren (verlängerbar). Für die Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gilt keine starre kurze Frist, sie sollte aber zeitnah erfolgen.

Was tun

  1. Stellen Sie beim Verantwortlichen einen schriftlichen Antrag (Auskunft nach Art 15, ggf. Löschung nach Art 17 DSGVO).
  2. Setzen Sie eine angemessene Frist und verlangen Sie Bestätigung über die durchgeführten Maßnahmen.
  3. Dokumentieren Sie Antrag, Zustellung und Antwort (bzw. das Ausbleiben der Antwort).
  4. Bleibt die Reaktion aus oder ist sie unzureichend, erheben Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB).
  5. Prüfen Sie einen Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens (Art 82 DSGVO) vor den Zivilgerichten.
  6. Bei anhaltender Rechtsverletzung können Sie zusätzlich Unterlassung/Löschung gerichtlich geltend machen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2
Art. 15 DSGVO, Art 17 DSGVO, Art 82 DSGVO – eur-lex.europa.eu

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Antrag auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, auch als partielle Löschung geltend gemacht.
Zur Reichweite des Löschungsrechts nach der DSGVO (kein Recht auf bloß teilweise Löschung).
Löschung personenbezogener Daten gemäß DSGVO auf Antrag der betroffenen Person.

Häufige Fragen

3
An wen richte ich die Beschwerde?

An die österreichische Datenschutzbehörde (DSB). Sie prüft, ob gegen die DSGVO oder das Datenschutzgesetz verstoßen wurde, und kann Anordnungen treffen.

Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Ja, Art 82 DSGVO gewährt Ersatz für materielle und immaterielle Schäden aus rechtswidriger Verarbeitung. Diesen machen Sie vor den Zivilgerichten geltend.

Können meine Daten immer gelöscht werden?

Nicht ausnahmslos. Das Recht auf Löschung greift bei rechtswidriger Verarbeitung oder Wegfall des Zwecks; entgegenstehen können etwa gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Ausübung der Meinungsfreiheit.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

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Stand: · Quellen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Art. 15, 17, 82, Datenschutzgesetz (DSG), ris.bka.gv.at, EUR-Lex

Die Erklärungen werden aus dem amtlichen Gesetzestext erzeugt und sind orientierend; verbindlich ist stets der volle Wortlaut der Vorschrift, auf den jede Seite verlinkt. Europaius bietet Rechtsinformationen, keine Rechtsdienstleistungen.