Exekution eingeleitet: erste Schritte und Rechtsbehelfe
Wird gegen Sie Exekution geführt, liegt ein vollstreckbarer Titel vor (Urteil, Zahlungsbefehl, Vergleich). Je nach Einwand stehen verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung: gegen den Anspruch selbst die Oppositionsklage, gegen die Zulässigkeit der Exekution die Impugnationsklage, dazu Aufschiebung und Einstellung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung binnen 14 Tagen ab Zustellung. Oppositions-/Impugnationsklage sind fristähnlich gebunden (Klagegrund muss nach Titelentstehung entstanden sein) – umgehend handeln.
Was tun
- Lesen Sie die Exekutionsbewilligung: Welcher Titel, welche Art der Exekution (Fahrnis, Gehalt/Forderung, Liegenschaft)?
- Prüfen Sie, ob die betriebene Forderung bereits (ganz oder teilweise) getilgt, gestundet oder verjährt ist – dann kommt die Oppositionsklage (§ 35 EO) in Betracht.
- Prüfen Sie Einwände gegen die Vollstreckbarkeit/den Ablauf selbst – dafür dient die Impugnationsklage (§ 36 EO).
- Beantragen Sie bei Bedarf die Aufschiebung der Exekution, um vollendete Tatsachen zu verhindern.
- Achten Sie bei Gehaltsexekution auf das unpfändbare Existenzminimum; überprüfen Sie die Berechnung.
- Bei aussichtsloser Lage prüfen Sie eine Ratenvereinbarung mit dem betreibenden Gläubiger oder ein Schuldenregulierungsverfahren.
Worauf achten
- Der Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung ist kurz befristet (14 Tage) – Frist nicht versäumen.
- Eine Klage (Opposition/Impugnation) hemmt die Exekution nicht automatisch; ohne Aufschiebung wird weiter vollstreckt.
- Verwertung (Versteigerung, Drittschuldnerzahlung) kann rasch erfolgen und ist schwer rückgängig zu machen.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
Häufige Fragen
Können mir Grundbedarf und Lohn zur Gänze gepfändet werden?
Nein. Bei der Gehaltsexekution bleibt ein unpfändbarer Betrag (Existenzminimum) frei; bestimmte Sachen und Leistungen sind ebenfalls geschützt.
Ich habe die Schuld schon bezahlt – was tun?
Ist die Forderung nach Entstehung des Titels erloschen (z. B. bezahlt, verjährt), können Sie mit der Oppositionsklage nach § 35 EO gegen den Anspruch vorgehen und die Aufschiebung beantragen.
Wie stoppe ich die Verwertung vorläufig?
Über einen Aufschiebungsantrag; das Gericht kann die Exekution – meist gegen Sicherheitsleistung – bis zur Entscheidung über Ihren Rechtsbehelf aufschieben.