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Kündigung der Mietwohnung: Rechte des Mieters

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes kann der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag nur gerichtlich und nur aus einem wichtigen Grund aufkündigen. Gegen die gerichtliche Aufkündigung können Sie Einwendungen erheben – dann muss der Vermieter den Kündigungsgrund im Verfahren beweisen.

Mietrecht (MRG)

Das Wichtigste auf einen Blick

Frist
Einwendungen gegen die gerichtliche Aufkündigung binnen 4 Wochen ab Zustellung.
Rechtsgebiet
Mietrecht (MRG)
Schritte
Rechtsprechung
2
Stand
08.07.2026

Frist

Einwendungen gegen die gerichtliche Aufkündigung binnen 4 Wochen ab Zustellung. Erheben Sie keine Einwendungen, wird die Aufkündigung rechtswirksam und vollstreckbar (Räumung).

Was tun

  1. Stellen Sie fest, ob es sich um eine gerichtliche Aufkündigung oder nur ein außergerichtliches Schreiben handelt – nur die gerichtliche beendet wirksam.
  2. Prüfen Sie das Zustelldatum und die 4-Wochen-Frist für Einwendungen.
  3. Kontrollieren Sie den angegebenen Kündigungsgrund (z. B. Mietzinsrückstand, Eigenbedarf, erheblich nachteiliger Gebrauch).
  4. Bei Kündigung wegen Mietzinsrückstands: Ein Nachzahlen des Rückstands vor Schluss der Verhandlung kann die Kündigung abwenden, wenn kein grobes Verschulden vorliegt.
  5. Erheben Sie fristgerecht schriftlich Einwendungen beim Bezirksgericht und benennen Sie Beweise.
  6. Ziehen Sie Mietervereinigung, Mieterschutzverband oder Rechtsberatung bei.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

2
Der Vermieter ist nicht zur Kündigung berechtigt, wenn der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses hat.
Zur Rückstellung der aufgekündigten Mietwohnung durch den säumigen Mieter.

Häufige Fragen

3
Kann mich der Vermieter mit einem einfachen Brief kündigen?

Im Vollanwendungsbereich des MRG nein – eine wirksame Kündigung eines unbefristeten Vertrags erfolgt gerichtlich. Ein bloßes Schreiben ohne Gerichtsverfahren beendet das Mietverhältnis nicht.

Ich habe Mietrückstände – kann ich die Kündigung noch abwenden?

Häufig ja: Zahlen Sie den gesamten rückständigen Betrag rechtzeitig im Verfahren und trifft Sie kein grobes Verschulden am Rückstand, kann die auf § 30 Abs 2 Z 1 MRG gestützte Kündigung abgewehrt werden.

Welche Kündigungsgründe sind zulässig?

Nur die im Gesetz genannten wichtigen Gründe (z. B. qualifizierter Mietzinsrückstand, erheblich nachteiliger Gebrauch, dringender Eigenbedarf). Der Vermieter muss den Grund im Verfahren beweisen.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

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Stand: · Quellen: Mietrechtsgesetz (MRG) – Kündigungsgründe und gerichtliche Aufkündigung, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), ris.bka.gv.at, EUR-Lex

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