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Zahlungsbefehl erhalten: Einspruch im Mahnverfahren

Sie haben vom Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl (Mahnklage) erhalten. Das ist noch kein Urteil. Erheben Sie fristgerecht Einspruch, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet und die Forderung erst dort geprüft. Reagieren Sie nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar (Exekutionstitel).

Zivilprozess / Mahnverfahren

Das Wichtigste auf einen Blick

Frist
Einspruch binnen 4 Wochen ab Zustellung des Zahlungsbefehls (Einspruchsfrist im gerichtlichen Mahnverfahren, ZPO).
Rechtsgebiet
Zivilprozess / Mahnverfahren
Schritte
Rechtsprechung
2
Stand
08.07.2026

Frist

Einspruch binnen 4 Wochen ab Zustellung des Zahlungsbefehls (Einspruchsfrist im gerichtlichen Mahnverfahren, ZPO).

Was tun

  1. Prüfen Sie das Zustelldatum am Rückschein/Kuvert – die 4-Wochen-Frist läuft ab Zustellung.
  2. Kontrollieren Sie die geltend gemachte Forderung, den Rechtsgrund und die Höhe (Kapital, Zinsen, Kosten).
  3. Erheben Sie schriftlich Einspruch beim ausstellenden Bezirksgericht; ein Grund muss nicht angegeben werden, eine kurze Bestreitung genügt.
  4. Bei Beträgen bis zur Bezirksgerichts-Wertgrenze können Sie den Einspruch auch zu Protokoll (mündlich bei Gericht) erklären.
  5. Bewahren Sie einen Sende- bzw. Einbringungsnachweis auf (Aufgabeschein, ERV-Bestätigung).
  6. Bereiten Sie Beweise für die anschließende mündliche Verhandlung vor (Verträge, Zahlungsbelege, Korrespondenz).

Worauf achten

Rechtsgrundlage

1

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

2
Gegen den vom Bezirksgericht erlassenen Zahlungsbefehl wurde fristgerecht Einspruch erhoben.
Aufgrund der Mahnklage erging ein bedingter Zahlungsbefehl; mangels Einspruch wurde er rechtskräftig.

Häufige Fragen

3
Muss ich den Einspruch begründen?

Nein. Im gerichtlichen Mahnverfahren genügt der fristgerechte Einspruch ohne inhaltliche Begründung; die Sache geht dann ins ordentliche Verfahren, wo Sie Ihre Einwendungen vorbringen.

Was kostet der Einspruch?

Der Einspruch selbst löst grundsätzlich keine eigene Pauschalgebühr aus; Kosten entstehen im nachfolgenden streitigen Verfahren je nach Streitwert und Vertretung.

Was, wenn ich die Frist versäumt habe?

Bei unverschuldeter Versäumung kommt ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht; ansonsten wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

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Stand: · Quellen: Zivilprozessordnung (ZPO) – gerichtliches Mahnverfahren, ris.bka.gv.at, EUR-Lex

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