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Missbrauch personenbezogener Daten – Ihre Rechte nach der DSGVO

Werden Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet, gibt Ihnen die DSGVO durchsetzbare Rechte: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und gegebenenfalls Schadensersatz (Art. 82 DSGVO). Der Verantwortliche muss auf Ihren Antrag reagieren; verstößt er gegen die DSGVO, können zusätzlich die Aufsichtsbehörde und die Gerichte angerufen werden.

Datenschutzrecht (DSGVO / BDSG)

Das Wichtigste auf einen Blick

Frist
Der Verantwortliche muss über Maßnahmen auf einen Antrag (z. B. Auskunft oder Löschung) unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang informieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO); diese Frist ist unter engen Voraussetzungen…
Rechtsgebiet
Datenschutzrecht (DSGVO / BDSG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Frist

Der Verantwortliche muss über Maßnahmen auf einen Antrag (z. B. Auskunft oder Löschung) unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang informieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO); diese Frist ist unter engen Voraussetzungen verlängerbar.

Was tun

  1. Den Verantwortlichen schriftlich zur Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten auffordern (Art. 15 DSGVO).
  2. Bei unrechtmäßiger Verarbeitung die Löschung der Daten verlangen (Art. 17 DSGVO) und den Antrag dokumentieren.
  3. Reagiert der Verantwortliche nicht fristgerecht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde einlegen.
  4. Bei einem durch den Verstoß entstandenen Schaden Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2
Dieses Gesetz regelt den Schutz personenbezogener Daten in Deutschland und legt fest, wie diese Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen…

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO – revisionsrechtliche Prüfung des immateriellen Schadens
Betroffenenrechte: Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und Schadensersatz (Art. 82 DSGVO)
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO (Art. 2, Art. 3 Abs. 1)

Häufige Fragen

2
Wie schnell muss ein Unternehmen auf meinen Löschantrag reagieren?

Grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, worüber Sie zu informieren sind.

Bekomme ich bei einem Datenschutzverstoß automatisch Geld?

Nein. Ein Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO setzt einen Verstoß und einen dadurch verursachten Schaden voraus, der konkret darzulegen ist (vgl. BAG 8 AZR 209/21).

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

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Stand: · Quellen: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Art. 15 (Auskunft), Art. 17 (Löschung), Art. 82 (Schadensersatz), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

Die Erklärungen werden aus dem amtlichen Gesetzestext erzeugt und sind orientierend; verbindlich ist stets der volle Wortlaut der Vorschrift, auf den jede Seite verlinkt. Europaius bietet Rechtsinformationen, keine Rechtsdienstleistungen.