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Europaius

§ 1394 ABGB – Wirkung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zweytes Hauptstück – Von Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten

Die Rechte des Uebernehmers sind mit den Rechten des Ueberträgers in Rücksicht auf die überlassene Forderung eben dieselben.

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Rechtsprechung zu § 1394 ABGB

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2016-04-12
2014-04-10
1994-11-25
1975-10-02
1975-09-18

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.