§ 182 ABGB – Beschränkung der Obsorge
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zweytes Hauptstück – Von dem Eherechte · nichtamtliche Überschrift
Durch eine Verfügung nach § 181 darf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist.
Rechtsprechung zu § 182 ABGB
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2019-01-23
2012-08-02
2011-05-13
2006-12-15
2006-12-15
2006-09-27
Verweise in dieser Vorschrift
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