Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

§ 182 ABGB – Beschränkung der Obsorge

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) · Zweytes Hauptstück – Von dem Eherechte · nichtamtliche Überschrift

Durch eine Verfügung nach § 181 darf das Gericht die Obsorge nur so weit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohles des Kindes nötig ist.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 182 ABGB

13
2019-01-23
2012-08-02
2011-05-13
2006-12-15
2006-12-15
2006-09-27

Verweise in dieser Vorschrift

1

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.