§ 13 StGB – Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.
Rechtsprechung zu § 13 StGB
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2024-09-04
2021-03-12
2021-01-14
2020-06-26
2019-05-29
Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.