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§ 13 StGB – Selbständige Strafbarkeit der Beteiligten

Strafgesetzbuch (StGB)

Waren an der Tat mehrere beteiligt, so ist jeder von ihnen nach seiner Schuld zu bestrafen.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 13 StGB

19
2021-03-12
2021-01-14
2020-06-26
2019-05-29

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.