Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Baugenehmigung des Nachbarn – Einwendungen

Als Nachbar können Sie sich gegen eine Baugenehmigung wehren, wenn diese gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (z. B. Abstandsflächen, Rücksichtnahmegebot). Rechtsbehelf ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage. Die Frist beginnt, sobald Sie zuverlässige Kenntnis von der Genehmigung nehmen konnten.

Öffentliches Baurecht (VwGO, BauGB)

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsgebiet
Öffentliches Baurecht (VwGO, BauGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Was tun

  1. Feststellen, ob und wann die Baugenehmigung erteilt und bekannt wurde.
  2. Prüfen, ob nachbarschützende Vorschriften verletzt sind.
  3. Fristgerecht Widerspruch bzw. Anfechtungsklage erheben.
  4. Bei drohender Bauausführung vorläufigen Rechtsschutz prüfen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2
Dieses Gesetz regelt die Organisation und das Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Dieses Gesetz regelt die Bauleitplanung und städtebauliche Maßnahmen in Deutschland, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Fristbeginn bei Kenntnisnahme des Nachbarn von der Baugenehmigung
Zeitpunkt der zuverlässigen Kenntnis von der Baugenehmigung
Rücknahme des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung

Häufige Fragen

2
Kann ich gegen den Bau des Nachbarn vorgehen?

Ja, wenn die Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt; Rechtsbehelf ist Widerspruch bzw. Anfechtungsklage.

Ab wann läuft die Frist?

Sobald Sie von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis nehmen konnten.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

Mein Dokument prüfen →RechtsratgeberStartseite des Landes

Stand: · Quellen: Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Baugesetzbuch (BauGB), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

Die Erklärungen werden aus dem amtlichen Gesetzestext erzeugt und sind orientierend; verbindlich ist stets der volle Wortlaut der Vorschrift, auf den jede Seite verlinkt. Europaius bietet Rechtsinformationen, keine Rechtsdienstleistungen.