Schenkung widerrufen und zurückfordern
Eine Schenkung kann unter engen Voraussetzungen widerrufen werden, insbesondere wegen groben Undanks des Beschenkten oder bei Verarmung des Schenkers. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten; anschließend kann das Geschenkte zurückgefordert werden. Für den Widerruf wegen Undanks gilt eine Ausschlussfrist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Der Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks ist nur binnen eines Jahres möglich, nachdem der Widerrufsberechtigte von dem Widerrufsgrund Kenntnis erlangt hat.
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Schenkungsrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Frist
Der Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks ist nur binnen eines Jahres möglich, nachdem der Widerrufsberechtigte von dem Widerrufsgrund Kenntnis erlangt hat.
Was tun
- Widerrufsgrund prüfen (z. B. grober Undank oder Verarmung des Schenkers).
- Den Widerruf gegenüber dem Beschenkten erklären.
- Rückgabe des Geschenkten verlangen.
- Die Ausschlussfrist von einem Jahr beachten.
Worauf achten
- Der Widerruf wegen Undanks ist an eine Jahresfrist gebunden.
- Nicht jede Enttäuschung erreicht die Schwelle des groben Undanks.
- Bereits verbrauchte oder weiterveräußerte Gegenstände erschweren die Rückforderung.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Rückforderungsanspruch nach Widerruf einer Schenkung
Widerruf und Rückforderung im Zusammenhang mit einer Schenkung
Widerruf der Schenkung und dessen Wirkungen
Häufige Fragen
2
Kann ich ein Geschenk zurückverlangen?
Unter engen Voraussetzungen, insbesondere bei grobem Undank des Beschenkten oder Verarmung des Schenkers.
Wie lange habe ich Zeit?
Der Widerruf wegen groben Undanks ist nur binnen eines Jahres ab Kenntnis vom Widerrufsgrund möglich.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
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