Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Überschuldete Verbraucher können über das Verbraucherinsolvenzverfahren nach Ablauf der Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung erlangen. Voraussetzung ist unter anderem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Bestimmte Verbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Insolvenzrecht (InsO)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Schulden und Gläubiger vollständig erfassen.
- Außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen.
- Bei Scheitern Antrag auf Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung stellen.
- In der Wohlverhaltensphase die Obliegenheiten (u. a. Erwerbsbemühungen) erfüllen.
Worauf achten
- Bestimmte Forderungen (z. B. aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung) sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
- Obliegenheitsverletzungen können die Restschuldbefreiung gefährden.
- Der außergerichtliche Einigungsversuch ist regelmäßig Verfahrensvoraussetzung.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz regelt das Insolvenzverfahren in Deutschland. Es soll die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich befriedigen und dem redlichen…
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Restschuldbefreiung nach Verbraucherinsolvenz
Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz
Häufige Fragen
2
Werde ich alle Schulden los?
Grundsätzlich ja mit der Restschuldbefreiung; ausgenommen sind aber bestimmte Verbindlichkeiten.
Was muss ich zuerst tun?
In der Regel einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern; scheitert dieser, folgt der gerichtliche Antrag.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
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