Darlehensvertrag (Gelddarlehen)

Darlehensrecht

Im Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, und dieser zur Rückzahlung sowie ggf. zur Zinszahlung (§ 488 BGB). Verwenden Sie das Muster für ein privates Gelddarlehen. Bei Darlehen zwischen Unternehmer und Verbraucher gelten zusätzlich die §§ 491 ff. BGB.

📄 Darlehensvertrag (Gelddarlehen)

DARLEHENSVERTRAG

zwischen

Darlehensgeber/in: [Vorname, Name], [Anschrift]

und

Darlehensnehmer/in: [Vorname, Name], [Anschrift]

§ 1 Darlehensbetrag
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von [Betrag] EUR (in Worten: [Betrag]). Der Betrag wird bis zum [Datum] [in bar / durch Überweisung auf das Konto [IBAN]] ausgezahlt.

§ 2 Zinsen
Das Darlehen wird mit [X] % p. a. verzinst. Die Zinsen sind [monatlich / jährlich / bei Rückzahlung] fällig. [ODER: Das Darlehen wird zinslos gewährt.]

§ 3 Rückzahlung
Der Darlehensnehmer zahlt das Darlehen [in einer Summe bis zum [Datum] / in monatlichen Raten von [Betrag] EUR, jeweils zum [Tag] eines Monats, beginnend am [Datum]] auf das Konto [IBAN] zurück.

§ 4 Ordentliche Kündigung
Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann jede Partei das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 488 Abs. 3 BGB). Nach vollständiger Rückzahlung endet der Vertrag.

§ 5 Außerordentliche Kündigung / Verzug
Der Darlehensgeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und die sofortige Rückzahlung verlangen, insbesondere wenn der Darlehensnehmer mit vereinbarten Raten erheblich in Verzug gerät. Bei Verzug sind Verzugszinsen nach § 288 BGB zu zahlen.

§ 6 Sicherheiten (optional)
Zur Sicherung des Darlehens [bestellt der Darlehensnehmer folgende Sicherheit: [z. B. Bürgschaft, Sicherungsübereignung] / werden keine Sicherheiten gestellt].

§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt deutsches Recht.

Ort, Datum: [Ort], [Datum]

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Unterschrift Darlehensgeber/in Unterschrift Darlehensnehmer/in

⚖ Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Muss ein privater Darlehensvertrag schriftlich sein?

Ein privates Gelddarlehen ist grundsätzlich formfrei gültig. Die Schriftform wird jedoch dringend empfohlen, um Betrag, Zinsen und Rückzahlung beweisbar zu machen. Bei Verbraucherdarlehen von Unternehmern schreibt § 492 BGB die Schriftform vor.

Kann ich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Bei einem Darlehen ohne feste Laufzeit kann jede Seite mit drei Monaten Frist kündigen (§ 488 Abs. 3 BGB). Bei fester Verzinsung bestehen für Verbraucher besondere Kündigungsrechte nach § 489 BGB.

Welche Zinsen darf ich vereinbaren?

Die Zinshöhe ist grundsätzlich frei vereinbar, darf aber nicht sittenwidrig überhöht sein (§ 138 BGB). Ein Darlehen kann auch zinslos gewährt werden; dies sollte ausdrücklich festgehalten werden.