Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
Worum geht es in dieser Vorschrift?
Diese Verordnung legt die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der dafür notwendigen Daten fest. Sie regelt, wie der Marktwert von Grundstücken, Gebäuden und Rechten daran zu bestimmen ist.
Für wen: Personen und Institutionen, die Verkehrswerte von Immobilien ermitteln müssen; Eigentümer von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken.
Auf einen Blick
Was regelt diese Vorschrift?
- Die Methoden zur Wertermittlung von Immobilien.
- Die Definitionen wichtiger Begriffe wie Entwicklungszustand, Alter und Nutzungsdauer von Gebäuden.
- Die Berücksichtigung allgemeiner und objektspezifischer Merkmale bei der Wertermittlung.
- Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten, wie Bodenrichtwerte, Indexreihen und Liegenschaftszinssätze.
Wen betrifft diese Vorschrift?
- Personen und Institutionen, die Verkehrswerte von Immobilien ermitteln müssen.
- Eigentümer von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten und Rechten an Grundstücken.
Was sind die Eckpunkte?
- Die Wertermittlung erfolgt auf Basis des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens, oder einer Kombination davon.
- Der Wertermittlung sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt zum Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen.
- Grundstücksmerkmale wie Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Ertragsverhältnisse und Lagemerkmale müssen berücksichtigt werden.
- Die Verordnung definiert verschiedene Entwicklungszustände von Flächen, wie Flächen der Land- oder Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland und Baureifes Land.
Rechtsprechung zu dieser Vorschrift
Steuerrecht
Gesetzestext
Gesetzestext
Inhaltsübersicht (54)
- § 1 Anwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt
- § 2 Grundlagen der Wertermittlung
- § 3 Entwicklungszustand; sonstige Flächen
- § 4 Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer
- § 5 Weitere Grundstücksmerkmale
- § 6 Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts
- § 7 Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse
- § 8 Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen Gru
- § 9 Eignung und Anpassung der Daten; ungewöhnliche oder persönliche Verhäl
- § 10 Grundsatz der Modellkonformität
- § 11 Künftige Änderungen des Grundstückszustands
- § 12 Allgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- § 13 Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück
- § 14 Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung
- § 15 Bildung der Bodenrichtwertzonen
- § 16 Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
- § 17 Automatisiertes Führen der Bodenrichtwerte
- § 18 Indexreihen
- § 19 Umrechnungskoeffizienten
- § 20 Vergleichsfaktoren
- § 21 Liegenschaftszinssätze; Sachwertfaktoren
- § 22 Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren
- § 23 Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten
- § 24 Grundlagen des Vergleichswertverfahrens
- § 25 Vergleichspreise
- § 26 Objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor; objektspezifisch angepa
- § 27 Grundlagen des Ertragswertverfahrens
- § 28 Allgemeines Ertragswertverfahren
- § 29 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
- § 30 Periodisches Ertragswertverfahren
- § 31 Reinertrag; Rohertrag
- § 32 Bewirtschaftungskosten
- § 33 Objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz
- § 34 Barwertfaktor
- § 35 Grundlagen des Sachwertverfahrens
- § 36 Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche Herstell
- § 37 Vorläufiger Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen
- § 38 Alterswertminderungsfaktor
- § 39 Objektspezifisch angepasster Sachwertfaktor
- § 40 Allgemeines zur Bodenwertermittlung
- § 41 Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße
- § 42 Bodenwert von Bauerwartungsland und Rohbauland
- § 43 Nutzungsabhängiger Bodenwert bei Liquidationsobjekten
- § 44 Gemeinbedarfsflächen
- § 45 Wasserflächen
- § 46 Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen
- § 47 Grundsätze der Wertermittlung bei Rechten und Belastungen
- § 48 Allgemeines zum Erbbaurecht und Erbbaugrundstück
- § 49 Vergleichswertverfahren für das Erbbaurecht
- § 50 Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts
- § 51 Vergleichswertverfahren für das Erbbaugrundstück
- § 52 Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks
- § 53 Übergangsregelungen
- § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
EingangsformelAuf Grund des § 199 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) verordnet die Bundesregierung:
InhaltsübersichtTeil 1AllgemeinesAbschnitt 1Anwendungsbereich; Gegenstand und Grundlagen der Wertermittlung§ 1Anwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt§ 2Grundlagen der Wertermittlung Abschnitt 2Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen§ 3Entwicklungszustand; sonstige Flächen§ 4Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer§ 5Weitere Grundstücksmerkmale Abschnitt 3Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung§ 6Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts§ 7Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse§ 8Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale§ 9Eignung und Anpassung der Daten; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse; Herkunft der Daten§ 10Grundsatz der Modellkonformität§ 11Künftige Änderungen des Grundstückszustands Teil 2Für die Wertermittlung erforderliche DatenAbschnitt 1Allgemeines§ 12Allgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten Abschnitt 2Bodenrichtwerte§ 13Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück§ 14Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung§ 15Bildung der Bodenrichtwertzonen§ 16Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks§ 17Automatisiertes Führen der Bodenrichtwerte Abschnitt 3Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten§ 18Indexreihen§ 19Umrechnungskoeffizienten§ 20Vergleichsfaktoren§ 21Liegenschaftszinssätze; Sachwertfaktoren§ 22Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren§ 23Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten Teil 3Besondere Grundsätze zu den einzelnen WertermittlungsverfahrenAbschnitt 1Vergleichswertverfahren§ 24Grundlagen des Vergleichswertverfahrens§ 25Vergleichspreise§ 26Objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor; objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert Abschnitt 2ErtragswertverfahrenUnterabschnitt 1Allgemeines§ 27Grundlagen des Ertragswertverfahrens Unterabschnitt 2Verfahrensvarianten§ 28Allgemeines Ertragswertverfahren§ 29Vereinfachtes Ertragswertverfahren§ 30Periodisches Ertragswertverfahren Unterabschnitt 3Ermittlung des Ertragswerts§ 31Reinertrag; Rohertrag§ 32Bewirtschaftungskosten§ 33Objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz§ 34Barwertfaktor Abschnitt 3Sachwertverfahren§ 35Grundlagen des Sachwertverfahrens§ 36Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche Herstellungskosten§ 37Vorläufiger Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen§ 38Alterswertminderungsfaktor§ 39Objektspezifisch angepasster Sachwertfaktor Teil 4Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und BelastungenAbschnitt 1Bodenwertermittlung§ 40Allgemeines zur Bodenwertermittlung§ 41Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße§ 42Bodenwert von Bauerwartungsland und Rohbauland§ 43Nutzungsabhängiger Bodenwert bei Liquidationsobjekten§ 44Gemeinbedarfsflächen§ 45Wasserflächen
Abschnitt 2Grundstücksbezogene Rechte und BelastungenUnterabschnitt 1Allgemeines§ 46Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen§ 47Grundsätze der Wertermittlung bei Rechten und Belastungen Unterabschnitt 2Erbbaurecht und Erbbaugrundstück§ 48Allgemeines zum Erbbaurecht und Erbbaugrundstück§ 49Vergleichswertverfahren für das Erbbaurecht§ 50Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts§ 51Vergleichswertverfahren für das Erbbaugrundstück§ 52Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks Teil 5Schlussvorschriften§ 53Übergangsregelungen§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)Modellansätze für die GesamtnutzungsdauerAnlage 2 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei ModernisierungenAnlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2)Modellansätze für BewirtschaftungskostenAnlage 4 (zu § 12 Absatz 5 Satz 3)Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)Anlage 5 (zu § 16 Absatz 3)Katalog der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
010Teil 1Allgemeines
010010Abschnitt 1Anwendungsbereich; Gegenstand und Grundlagen der Wertermittlung
§ 1Anwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt
§ 2Grundlagen der Wertermittlung
010020Abschnitt 2Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen
§ 3Entwicklungszustand; sonstige Flächen
§ 4Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer
§ 5Weitere Grundstücksmerkmale
010030Abschnitt 3Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung
§ 6Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts
§ 7Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse
§ 8Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale
§ 9Eignung und Anpassung der Daten; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse; Herkunft der Daten
§ 10Grundsatz der Modellkonformität
§ 11Künftige Änderungen des Grundstückszustands
020Teil 2Für die Wertermittlung erforderliche Daten
020010Abschnitt 1Allgemeines
§ 12Allgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten
020020Abschnitt 2Bodenrichtwerte
§ 13Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück
§ 14Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung
§ 15Bildung der Bodenrichtwertzonen
§ 16Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
§ 17Automatisiertes Führen der Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte sind in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu führen.
020030Abschnitt 3Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten
§ 18Indexreihen
§ 19Umrechnungskoeffizienten
§ 20Vergleichsfaktoren
§ 21Liegenschaftszinssätze; Sachwertfaktoren
§ 22Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren
§ 23Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten
030Teil 3Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
030010Abschnitt 1Vergleichswertverfahren
§ 24Grundlagen des Vergleichswertverfahrens
§ 25Vergleichspreise
Zur Ermittlung von Vergleichspreisen sind Kaufpreise solcher Grundstücke (Vergleichsgrundstücke) heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen und die zu Zeitpunkten verkauft worden sind (Vertragszeitpunkte), die in hinreichender zeitlicher Nähe zum Wertermittlungsstichtag stehen. Die Kaufpreise sind auf ihre Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.
§ 26Objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor; objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert
030020Abschnitt 2Ertragswertverfahren
030020010Unterabschnitt 1Allgemeines
§ 27Grundlagen des Ertragswertverfahrens
030020020Unterabschnitt 2Verfahrensvarianten
§ 28Allgemeines Ertragswertverfahren
Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus 1.dem kapitalisierten jährlichen Reinertragsanteil der baulichen Anlagen zum Wertermittlungsstichtag, der unter Abzug des Bodenwertverzinsungsbetrags ermittelt wurde (vorläufiger Ertragswert der baulichen Anlagen), und2.dem Bodenwert.Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags und der Kapitalisierung des jährlichen Reinertragsanteils der baulichen Anlagen ist jeweils derselbe objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen. Die Kapitalisierungsdauer entspricht der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen.
§ 29Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus 1.dem kapitalisierten jährlichen Reinertrag zum Wertermittlungsstichtag (Barwert des Reinertrags) und2.dem über die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen abgezinsten Bodenwert.Der Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags und der Abzinsung des Bodenwerts ist jeweils derselbe objektspezifisch angepasste Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen. Die Kapitalisierungs- oder Abzinsungsdauer entspricht der Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen.
§ 30Periodisches Ertragswertverfahren
030020030Unterabschnitt 3Ermittlung des Ertragswerts
§ 31Reinertrag; Rohertrag
§ 32Bewirtschaftungskosten
§ 33Objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz
Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes ist der nach § 21 Absatz 2 ermittelte Liegenschaftszinssatz auf seine Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.
§ 34Barwertfaktor
LZ= Liegenschaftszinssatzp= Zinsfußn= Restnutzungsdauer
LZ= Liegenschaftszinssatzp= Zinsfußn= Restnutzungsdauer
030030Abschnitt 3Sachwertverfahren
§ 35Grundlagen des Sachwertverfahrens
§ 36Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche Herstellungskosten
§ 37Vorläufiger Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen
Der vorläufige Sachwert der für die jeweilige Gebäudeart üblichen baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen ist gesondert zu ermitteln, soweit die Anlagen wertbeeinflussend sind und nicht bereits anderweitig erfasst wurden. Der vorläufige Sachwert kann entsprechend § 36 nach den durchschnittlichen Herstellungskosten, nach Erfahrungssätzen oder hilfsweise durch sachverständige Schätzung ermittelt werden. Werden durchschnittliche Herstellungskosten zugrunde gelegt, richtet sich die bei Ermittlung der Alterswertminderung anzusetzende Restnutzungsdauer in der Regel nach der Restnutzungsdauer der baulichen Anlage.
§ 38Alterswertminderungsfaktor
Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer.
§ 39Objektspezifisch angepasster Sachwertfaktor
Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Sachwertfaktors ist der nach § 21 Absatz 3 ermittelte Sachwertfaktor auf seine Eignung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 zu prüfen und bei etwaigen Abweichungen nach § 9 Absatz 1 Satz 2 und 3 an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen.
040Teil 4Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
040010Abschnitt 1Bodenwertermittlung
§ 40Allgemeines zur Bodenwertermittlung
§ 41Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße
Bei einer erheblichen Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße kommt eine getrennte Ermittlung des Werts der über die marktübliche Grundstücksgröße hinausgehenden selbstständig nutzbaren oder sonstigen Teilfläche in Betracht; der Wert der Teilfläche ist in der Regel als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal zu berücksichtigen.
§ 42Bodenwert von Bauerwartungsland und Rohbauland
Der Bodenwert von Bauerwartungs- oder Rohbauland kann in Anwendung des § 40 Absatz 3 ausgehend vom Bodenwert für entsprechend genutztes oder nutzbares baureifes Land deduktiv durch angemessene Berücksichtigung der auf dem örtlichen Grundstücksmarkt marktüblichen Kosten der Baureifmachung und unter Berücksichtigung der Wartezeit in Verbindung mit einem Realisierungsrisiko nach Maßgabe des § 11 Absatz 2 oder in sonstiger geeigneter Weise ermittelt werden.
§ 43Nutzungsabhängiger Bodenwert bei Liquidationsobjekten
§ 44Gemeinbedarfsflächen
Gemeinbedarfsflächen sind Flächen, für die eine öffentlichen Zweckbindung besteht. Bei Ermittlung des Werts ist danach zu differenzieren, ob es sich um Gemeinbedarfsflächen handelt, die 1.weiterhin für denselben öffentlichen Zweck genutzt werden oder die unter der Änderung der öffentlichen Zweckbindung einem anderen Gemeinbedarf zugeführt werden sollen (bleibende Gemeinbedarfsflächen),2.ihre öffentliche Zweckbindung verlieren (abgehende Gemeinbedarfsflächen) oder3.bislang keiner öffentlichen Zweckbestimmung unterlagen und erst für Gemeinbedarfszwecke zu beschaffen sind (künftige Gemeinbedarfsflächen).
§ 45Wasserflächen
Der Verkehrswert von Wasserflächen hängt in erster Linie von der rechtlich zulässigen Nutzungsmöglichkeit ab. Dabei kann insbesondere eine Abhängigkeit von dem Verkehrswert einer mit der Wasserfläche in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Landfläche bestehen oder eine ertragsorientierte Nutzung der Wasserfläche maßgeblich sein.
040020Abschnitt 2Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
040020010Unterabschnitt 1Allgemeines
§ 46Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen
§ 47Grundsätze der Wertermittlung bei Rechten und Belastungen
040020020Unterabschnitt 2Erbbaurecht und Erbbaugrundstück
§ 48Allgemeines zum Erbbaurecht und Erbbaugrundstück
Der Verkehrswert des Erbbaurechts und der Verkehrswert des Erbbaugrundstücks sind unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und der sonstigen wertbeeinflussenden Umstände in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Daten zu ermitteln. Der Verkehrswert des Erbbaurechts kann im Vergleichswertverfahren nach den §§ 49 und 50 oder auf andere geeignete Weise ermittelt werden. Der Verkehrswert des Erbbaugrundstücks kann im Vergleichswertverfahren nach den §§ 51 und 52 oder auf andere geeignete Weise ermittelt werden.
§ 49Vergleichswertverfahren für das Erbbaurecht
§ 50Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts
§ 51Vergleichswertverfahren für das Erbbaugrundstück
§ 52Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks
050Teil 5Schlussvorschriften
§ 53Übergangsregelungen
§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am
- Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Immobilienwertermittlungsverordnung vom
- Mai 2010 (BGBl. I S. 639), die durch Artikel 16 des Gesetzes vom
- November 2019 (BGBl. I S. 1794) geändert worden ist, außer Kraft.
SchlussformelDer Bundesrat hat zugestimmt.
Anlage 1(zu § 12 Absatz 5 Satz 1)Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2819) Zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer sind bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.Art der baulichen AnlageGesamtnutzungsdauerfreistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser80 JahreMehrfamilienhäuser80 JahreWohnhäuser mit Mischnutzung80 JahreGeschäftshäuser60 JahreBürogebäude, Banken60 JahreGemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude40 JahreKindergärten, Schulen50 JahreWohnheime, Alten- und Pflegeheime50 JahreKrankenhäuser, Tageskliniken40 JahreBeherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen40 JahreSporthallen, Freizeitbäder, Heilbäder40 JahreVerbrauchermärkte, Autohäuser30 JahreKauf- und Warenhäuser50 JahreEinzelgaragen60 JahreTief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk40 JahreBetriebs- und Werkstätten, Produktionsgebäude40 JahreLager- und Versandgebäude40 JahreLandwirtschaftliche Betriebsgebäude30 Jahre Für nicht aufgeführte Arten baulicher Anlagen ist die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer baulicher Anlagen abzuleiten.
Anlage 2(zu § 12 Absatz 5 Satz 1)Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei Modernisierungen(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2820 - 2821) Bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ist zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden im Fall von Modernisierungen das nachfolgend beschriebene Modell zugrunde zu legen.
Die Verwendung des nachfolgenden Modells ersetzt nicht die erforderliche sachverständige Würdigung des Einzelfalls.
I. Ermittlung der ModernisierungspunktzahlDie Modernisierungspunktzahl kann durch Punktevergabe für einzelne Modernisierungselemente nach Nummer 1 oder durch sachverständige Einschätzung des Modernisierungsgrades nach Nummer 2 ermittelt werden.
1. Punktevergabe für einzelne ModernisierungselementeAuf der Grundlage der nachfolgenden Tabelle 1 sind unter Berücksichtigung der zum Stichtag oder der kurz vor dem Stichtag durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen entsprechende Punkte für Modernisierungselemente zu vergeben. Aus den für die einzelnen Modernisierungselemente vergebenen Punkten ist eine Gesamtpunktzahl für die Modernisierung (Modernisierungspunkte) zu bilden.
Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht weniger als die maximal zu vergebenden Punkte anzusetzen sind. Wenn nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind mit einer Modernisierung vergleichbare Punkte zu vergeben.ModernisierungselementeMaximal zu vergebende PunkteDacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4Modernisierung der Fenster und Außentüren2Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)2Modernisierung der Heizungsanlage2Wärmedämmung der Außenwände4Modernisierung von Bädern2Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen2Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2 Tabelle 1: einzelne Modernisierungselemente mit den maximal zu vergebenden Punkten.
2. Sachverständige Einschätzung des ModernisierungsgradesAuf der Grundlage einer sachverständigen Einschätzung des Modernisierungsgrades kann aufgrund der Tabelle 2 eine Gesamtpunktzahl für die Modernisierung ermittelt werden.ModernisierungsgradModernisierungspunktzahlnicht modernisiert 0 bis 1 Punkt kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung 2 bis 5 Punktemittlerer Modernisierungsgrad 6 bis 10 Punkteüberwiegend modernisiert11 bis 17 Punkteumfassend modernisiert18 bis 20 Punkte Tabelle 2: Ermittlung des Modernisierungsgrades.
II. Ermittlung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen1. AllgemeinesAus der nach I. ermittelten Modernisierungspunktzahl ergibt sich die Restnutzungsdauer der baulichen Anlage unter Nutzung der Formel unter II.2 auf der Grundlage der zugrunde gelegten Gesamtnutzungsdauer und des Alters der baulichen Anlage.
Davon abweichend kann die Restnutzungsdauer bei kernsanierten Objekten bis zu 90 Prozent der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer betragen. Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu einem neuen Gebäude entspricht. Bei einer Kernsanierung ist als Baujahr das Jahr der fachgerechten Sanierung zugrunde zu legen. Die teilweise noch verbliebene alte Bausubstanz oder der von neuen Gebäuden abweichende Zustand z. B. des Kellers ist durch einen Abschlag zu berücksichtigen.
2. Formel zur Ermittlung der RestnutzungsdauerDer Ermittlung der Restnutzungsdauer im Fall von Modernisierungen liegt ein theoretischer Modellansatz zugrunde. Das Modell geht davon aus, dass die Restnutzungsdauer (RND) auf maximal 70 Prozent der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer (GND) gestreckt und nach der folgenden Formel berechnet wird:
Für die Variablen a, b und c sind die Werte der Tabelle 3 zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass Modernisierungen erst ab einem bestimmten Alter der baulichen Anlagen Auswirkungen auf die Restnutzungsdauer haben. Aus diesem Grund ist die Formel in Abhängigkeit von der anzusetzenden Gesamtnutzungsdauer erst ab einem bestimmten Alter (relatives Alter) anwendbar.
Das relative Alter wird nach der folgenden Formel ermittelt:
Liegt das relative Alter unterhalb des in der Tabelle 3 angegebenen Wertes, gilt für die Ermittlung der Restnutzungsdauer die Formel: RND = GND – Alter Modernisierungs- punkteabcab einem relativen Alter von 01,25002,62501,525060 % 11,25002,62501,525060 % 21,07672,27571,387855 % 30,90331,92631,250555 % 40,73001,57701,113340 % 50,67251,45781,085035 % 60,61501,33851,056730 % 70,55751,21931,028325 % 80,50001,10001,000020 % 90,46601,02700,990619 %100,43200,95400,981118 %110,39800,88100,971717 %120,36400,80800,962216 %130,33000,73500,952815 %140,30400,67600,950614 %150,27800,61700,948513 %160,25200,55800,946312 %170,22600,49900,944211 %180,20000,44000,942010 %190,20000,44000,942010 %200,20000,44000,942010 % Tabelle 3: Angabe der Variablen a, b, c und des relativen Alters für die Anwendung der Formel zur Ermittlung der Restnutzungsdauer.
Anlage 3(zu § 12 Absatz 5 Satz 2)Modellansätze für Bewirtschaftungskosten(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2822 - 2823) Bei Ermittlung der Liegenschaftszinssätze sind die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.
I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
- Verwaltungskosten (Stand
- Januar 2021)298 Eurojährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern357 Eurojährlich je Eigentumswohnung 39 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz Die vorstehend genannten Werte gelten für das Jahr
- Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind sie wie unter III. dargestellt anzupassen.
- Instandhaltungskosten (Stand
- Januar 2021)11,70 Eurojährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden88 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen Die vorstehend genannten Beträge gelten für das Jahr
- Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind die Beträge wie unter III. dargestellt anzupassen.
- Mietausfallwagnis2 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung II. Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung
- Verwaltungskosten3 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner und gemischter gewerblicher Nutzung
- InstandhaltungskostenDen Instandhaltungskosten für gewerbliche Nutzung wird jeweils ein Prozentsatz der Instandhaltungskosten für Wohnnutzung zugrunde gelegt.100 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Büros, Praxen, Geschäfte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt 50 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. SB-Verbrauchermärkte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt 30 Prozentfür gewerbliche Nutzung wie z. B. Lager-, Logistik- und Produktionshallen und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach“ trägt
- Mietausfallwagnis4 Prozentdes marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner bzw. gemischter gewerblicher Nutzung III. Jährliche AnpassungDie Anpassung der Werte nach den Nummern I.1 und I.2 erfolgt jährlich auf der Grundlage der in Satz 3 genannten Basiswerte mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro m2 sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf den vollen Euro zu runden.
Es wird von folgenden Basiswerten für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ausgegangen:
- Verwaltungskosten230 Eurojährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern275 Eurojährlich je Eigentumswohnung 30 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz
- Instandhaltungskosten 9,00 Eurojährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden68 Eurojährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen
Anlage 4(zu § 12 Absatz 5 Satz 3)Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2824 - 2855) I. Grundlagen1. Allgemeines
2. Brutto-Grundfläche
3. Besonderheiten und Grad der wirtschaftlichen Nutzbarkeit bei freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern
II. Kostenkennwerte – Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)InhaltsübersichtKostenkennwerte für 1.freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser Doppel- und Reihenendhäuser Reihenmittelhäuser 2.Mehrfamilienhäuser 3.Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken und Geschäftshäuser 4.Bürogebäude 5.Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude 6.Kindergärten, Schulen 7.Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime 8.Krankenhäuser, Tageskliniken 9.Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen10.Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder11.Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser12.Garagen13.Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude14.Lagergebäude15.sonstige Gebäude (Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude) landwirtschaftliche BetriebsgebäudeReithallen, Pferdeställe16.Reithallen17.Pferdeställe Rinderställe, Melkhäuser18.Kälberställe19.Jungvieh-, Mastbullen- oder Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum20.Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager21.Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion Schweineställe22.Ferkelaufzuchtställe23.Mastschweineställe24.Zuchtschweineställe, Deck-, Warte- oder Abferkelbereich25.Abferkelstall als Einzelgebäude Geflügelställe26.Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)27.Legehennen, Bodenhaltung28.Legehennen, Volierenhaltung29.Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig sonstige bauliche Anlagen30.landwirtschaftliche Mehrzweckhallen31.Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden 1.Kostenkennwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser12.Kostenkennwerte für MehrfamilienhäuserStandardstufe3454.1Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 WE8259851 1904.2Mehrfamilienhäuser4 5 mit 7 bis 20 WE7659151 1054.3Mehrfamilienhäuser4 5 mit mehr als 20 WE7559001 090 3.Kostenkennwerte für Wohnhäuser mit Mischnutzung, Banken und GeschäftshäuserStandardstufe3455.1Wohnhäuser mit Mischnutzung 8601 0851 3755.2Banken und Geschäftshäuser mit Wohnungen8901 3751 7205.3Banken und Geschäftshäuser ohne Wohnungen9301 5201 900 4.Kostenkennwerte für BürogebäudeStandardstufe3456.1Bürogebäude, Massivbau1 0401 6851 9006.2Bürogebäude, Stahlbetonskelettbau1 1751 8402 090 5.Kostenkennwerte für Gemeindezentren, Saalbauten, VeranstaltungsgebäudeStandardstufe3457.1Gemeindezentren1 1301 4251 9057.2Saalbauten/Veranstaltungsgebäude1 3551 5952 085 6.Kostenkennwerte für Kindergärten, SchulenStandardstufe3458.1Kindergärten1 3001 4951 9008.2Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schulen1 4501 6702 1208.3Sonderschulen1 5851 8202 315
7.Kostenkennwerte für Wohnheime, Alten- oder PflegeheimeStandardstufe3459.1Wohnheime/Internate1 0001 2251 4259.2Alten-/Pflegeheime1 1701 4351 665 8.Kostenkennwerte für Krankenhäuser, TagesklinikenStandardstufe34510.1Krankenhäuser/Kliniken1 7202 0802 76510.2Tageskliniken/Ärztehäuser1 5851 9452 255 9.Kostenkennwerte für Beherbergungsstätten, VerpflegungseinrichtungenStandardstufe34511.1Hotels1 3851 8052 595 10.Kostenkennwerte für Sporthallen, Freizeitbäder oder HeilbäderStandardstufe34512.1Sporthallen (Einfeldhallen)1 3201 6701 95512.2Sporthallen (Dreifeldhallen/Mehrzweckhallen)1 4901 7752 07012.3Tennishallen1 0101 1901 55512.4Freizeitbäder/Heilbäder2 4502 9853 840 11.Kostenkennwerte für Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, AutohäuserStandardstufe34513.1Verbrauchermärkte7208701 02013.2Kauf-/Warenhäuser1 3201 5851 85013.3Autohäuser ohne Werkstatt9401 2401 480 12.Kostenkennwerte für GaragenStandardstufe34514.1Einzelgaragen/Mehrfachgaragen24548578014.2Hochgaragen48065578014.3Tiefgaragen56071585014.4Nutzfahrzeuggaragen530680810 13.Kostenkennwerte für Betriebs- oder Werkstätten, ProduktionsgebäudeStandardstufe34515.1Betriebs-/Werkstätten, eingeschossig9701 1651 43015.2Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig ohne Hallenanteil9101 0901 34015.3Betriebs-/Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil6208601 07015.4Industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise9501 1551 44015.5Industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise7009651 260 14.Kostenkennwerte für LagergebäudeStandardstufe34516.1Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager35049064016.2Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung55069088016.3Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung238901 0951 340 15.Kostenkennwerte für sonstige Gebäude (Museen, Theater, Sakralbauten, Friedhofsgebäude)Standardstufe34517.1Museen1 8802 2952 67017.2Theater2 0702 6253 68017.3Sakralbauten1 5102 0602 33517.4Friedhofsgebäude1 3201 4901 720 16.Kostenkennwerte für Reithallen 18.1.1 ReithallenStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion215235280400 Bauwerk – Technische Anlagen202530Bauwerk235260310einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe5,00 mBGF/Nutzeinheit–KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 000 m2 1,001 500 m2 0,90 17.Kostenkennwerte für Pferdeställe 18.1.2 PferdeställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion310450535400 Bauwerk – Technische Anlagen557090Bauwerk365520625einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,50 mBGF/Nutzeinheit15,00 – 20,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 250 m2 1,20 500 m2 1,00 750 m2 0,90
18.Kostenkennwerte für Kälberställe 18.2.1 KälberställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion335375455400 Bauwerk – Technische Anlagen145165195Bauwerk480540650einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit4,00 – 4,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 100 m2 1,20 ][Text: 1,05]-->Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,05 150 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 250 m2 0,90 19.Kostenkennwerte für Jungvieh-, Mastbullen- oder Milchviehställe ohne Melkstand und Warteraum 18.2.2 Jungvieh-/Mastbullen-/Milchviehställe ohne Melkstand und WarteraumStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion235260310400 Bauwerk – Technische Anlagen556580Bauwerk290325390einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe4,00 mBGF/Nutzeinheit6,50 – 10,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 500 m2 1,20 ][Text: 1,20]-->Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20 1 000 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 1 500 m2 0,90 ][Text: 1,40]-->Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40 20.Kostenkennwerte für Milchviehställe mit Melkstand und Milchlager 18.2.3 Milchviehställe mit Melkstand und MilchlagerStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion225255310400 Bauwerk – Technische Anlagen100110130Bauwerk325365440einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe4,00 mBGF/Nutzeinheit10,00 – 15,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau1 000 m2 1,20 ][Text: 1,20]-->Güllekanäle (Tiefe 1,00 m)1,20 1 500 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 2 000 m2 0,90 ][Text: 1,40]-->Güllelagerraum (Tiefe 2,00 m)1,40 21.Kostenkennwerte für Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und Selektion 18.2.4 Melkhäuser mit Milchlager und Nebenräumen als Einzelgebäude ohne Warteraum und SelektionStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion700780935400 Bauwerk – Technische Anlagen470520625Bauwerk1 1701 3001 560einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit−KorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 100 m2 1,20 150 m2 1,00 250 m2 0,90 22.Kostenkennwerte für Ferkelaufzuchtställe 18.3.1 FerkelaufzuchtställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion300330395400 Bauwerk – Technische Anlagen155175215Bauwerk455505610einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,45 – 0,65 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 400 m2 1,20 ][Text: 1,10]-->Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 600 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 800 m2 0,90 ][Text: 1,20]-->Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20
23.Kostenkennwerte für Mastschweineställe 18.3.2 MastschweineställeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion290325400400 Bauwerk – Technische Anlagen125145170Bauwerk415470570einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,90 – 1,30 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 750 m2 1,20 ][Text: 1,10]-->Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 1 250 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 2 000 m2 0,90 ][Text: 1,20]-->Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20 24.Kostenkennwerte für Zuchtschweineställe, Deck-, Warte- oder Abferkelbereich 18.3.3 Zuchtschweineställe, Deck-/Warte-/AbferkelbereichStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion305340405400 Bauwerk – Technische Anlagen165180220Bauwerk470520625einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit4,50 – 5,00 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 750 m2 1,20 ][Text: 1,10]-->Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 1 250 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 2 000 m2 0,90 ][Text: 1,20]-->Güllelagerraum (Tiefe 1,50 m)1,20 25.Kostenkennwerte für Abferkelstall als Einzelgebäude 18.3.4 Abferkelstall als EinzelgebäudeStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion320350420400 Bauwerk – Technische Anlagen205235280Bauwerk525585700einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit6,30 – 6,50 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 200 m2 1,20 ][Text: 1,10]-->Güllekanäle (Tiefe 0,60 m)1,10 400 m2 1,00 ][Text: 1,00]-->ohne Güllekanäle1,00 600 m2 0,90 26.Kostenkennwerte für Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse) 18.4.1 Mastgeflügel, Bodenhaltung (Hähnchen, Puten, Gänse)Standardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion210235280400 Bauwerk – Technische Anlagen505570Bauwerk260290350einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,05 – 0,06 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF1 000 m2 1,201 900 m2 1,003 800 m2 0,90 27.Kostenkennwerte für Legehennen, Bodenhaltung 18.4.2 Legehennen, BodenhaltungStandardstufe345300 Bauwerk - Baukonstruktion290325390400 Bauwerk - Technische Anlagen130145170Bauwerk420470560einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,15 – 0,20 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau1 000 m2 1,20 ][Text: 1,10]-->Kotgrube (Tiefe 1,00 m)1,10 2 500 m2 1,003 500 m2 0,90 28.Kostenkennwerte für Legehennen, Volierenhaltung 18.4.3 Legehennen, VolierenhaltungStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion335370445400 Bauwerk – Technische Anlagen275305365Bauwerk610675810einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12 %Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,07 – 0,10 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 600 m2 1,002 200 m2 0,90
29.Kostenkennwerte für Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter Käfig 18.4.4 Legehennen, Kleingruppenhaltung, ausgestalteter KäfigStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion340370450400 Bauwerk – Technische Anlagen335370445Bauwerk675740895einschließlich Baunebenkosten in Höhe von12%Traufhöhe3,00 mBGF/Nutzeinheit0,05 – 0,07 m2/TierKorrekturfaktorenGebäudegröße BGF 500 m2 1,201 200 m2 1,001 500 m2 0,90 30.Kostenkennwerte für landwirtschaftliche Mehrzweckhallen 18.5 Landwirtschaftliche MehrzweckhallenStandardstufe345300 Bauwerk – Baukonstruktion230255330400 Bauwerk – Technische Anlagen151520Bauwerk245270350einschließlich Baunebenkosten in Höhe von11 %Traufhöhe5,00 mBGF/Nutzeinheit−KorrekturfaktorenGebäudegröße BGFUnterbau 250 m2 1,20 ][Text: 0,80]-->Remise (ohne Betonboden)0,80 800 m2 1,001 500 m2 0,90 31.Kostenkennwerte für Außenanlagen zu allen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden Raufutter-Fahrsilo60–100€/m3 NutzraumKraftfutter-Hochsilo170–350€/m3 NutzraumFertigfutter-Hochsilo170–350€/m3 NutzraumMistlager60–100€/m3 NutzraumBeton-Güllebehälter30–60€/m3 NutzraumWaschplatz (4,00 x 5,00 m) mit Kontrollschacht und Ölabscheider4 000–5 000€/Stck.Vordach am Hauptdach angeschleppt80–100€/m2Hofbefestigung aus Beton-Verbundsteinen40–50€/m2Laufhof für Rinder70–100€/m2 NutzflächeAuslauf mit Spaltenboden150–220€/m2 NutzflächeAuslauf, Wintergarten für Geflügel100–120€/m2 NutzflächeSchüttwände bis 3,00 m Höhe100–125€/m2 III. Beschreibung der Standards der baulichen Anlagen (Gebäudestandards) zur Ermittlung der KostenkennwerteInhaltsübersichtBeschreibung der Gebäudestandards für 1.Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser 2.Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung 3.Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser 4.Gemeindezentren, Saalbauten oder Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen 5.Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungs-stätten, Verpflegungseinrichtungen 6.Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder 7.Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser 8.Garagen 9.Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude10.Reithallen11.Pferdeställe12.Rinderställe und Melkhäuser13.Schweineställe14.Geflügelställe15.landwirtschaftliche Mehrzweckhallen 1.Beschreibung der Gebäudestandards für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser StandardstufeWägungs-anteil12345AußenwändeHolzfachwerk, Ziegelmauerwerk; Fugenglattstrich, Putz, Verkleidung mit Faserzementplatten, Bitumen-Schindeln oder einfachen Kunststoffplatten; kein oder deutlich nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1980)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. Gitterziegel oder Hohlblocksteine; verputzt und gestrichen oder Holzverkleidung; nicht zeitgemäßer Wärmeschutz (vor ca. 1995)ein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z.
B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Dämmung im Passivhausstandard23DachDachpappe, Faserzementplatten/Wellplatten;keine bis geringe Dachdämmungeinfache Betondachsteine oder Tondachziegel, Bitumenschindeln; nicht zeitgemäße Dachdämmung (vor ca. 1995)Faserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel, Flachdachausbildung tlw. als Dachterrassen; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachformen, z.
B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; Rinnen und Fallrohre aus Kupfer; Dämmung im Passivhausstandard15Fenster und AußentürenEinfachverglasung; einfache HolztürenZweifachverglasung (vor ca. 1995); Haustür mit nicht zeitgemäßem Wärmeschutz (vor ca. 1995)Zweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlage z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz);
Außentüren in hochwertigen Materialien11Innenwände und -türenFachwerkwände, einfache Putze/Lehmputze, einfache Kalkanstriche; Füllungstüren, gestrichen, mit einfachen Beschlägen ohne Dichtungenmassive tragende Innenwände, nicht tragende Wände in Leichtbauweise (z. B. Holzständerwände mit Gipskarton), Gipsdielen; leichte Türen, Stahlzargennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen, HolzzargenSichtmauerwerk, Wandvertäfelungen (Holzpaneele); Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige Türelemente11Deckenkonstruktion und TreppenHolzbalkendecken ohne Füllung, Spalierputz;
Weichholztreppen in einfacher Art und Ausführung; kein TrittschallschutzHolzbalkendecken mit Füllung, Kappendecken; Stahl- oder Hartholztreppen in einfacher Art und AusführungBeton- und Holzbalkendecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); geradläufige Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Harfentreppe, TrittschallschutzDecken mit größerer Spannweite, Deckenverkleidung (Holzpaneele/Kassetten); gewendelte Treppen aus Stahlbeton oder Stahl, Hartholztreppenanlage in besserer Art und AusführungDecken mit großen Spannweiten, gegliedert, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall); breite Stahlbeton-, Metall- oder Hartholztreppenanlage mit hochwertigem Geländer11Fußbödenohne BelagLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden einfacher Art und AusführungLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter Unterkonstruktion 5Sanitäreinrichtungeneinfaches Bad mit Stand-WC;
Installation auf Putz; Ölfarbenanstrich, einfache PVC-Bodenbeläge1 Bad mit WC, Dusche oder Badewanne; einfache Wand- und Bodenfliesen, teilweise gefliest1 Bad mit WC, Dusche und Badewanne, Gäste-WC; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen; jeweils in gehobener Qualitätmehrere großzügige, hochwertige Bäder, Gäste-WC; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors) 9HeizungEinzelöfen, SchwerkraftheizungFern- oder Zentralheizung, einfache Warmluftheizung, einzelne Gasaußenwandthermen, Nachtstromspeicher-, Fußbodenheizung (vor ca. 1995)elektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für Warmwassererzeugung, zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche Kaminanlage 9Sonstige technische Ausstattungsehr wenige Steckdosen, Schalter und Sicherungen, kein Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter), Leitungen teilweise auf Putzwenige Steckdosen, Schalter und Sicherungenzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem 6 2.Beschreibung der Gebäudestandards für Mehrfamilienhäuser, Wohnhäuser mit Mischnutzung Standardstufe345Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel;
Flachdachausbildung tlw. als Dachterrasse; Konstruktion in Brettschichtholz, schweres Massivflachdach; besondere Dachform, z. B. Mansarden-, Walmdach; Aufsparrendämmung, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995), Rollläden (manuell); Haustür mit zeitgemäßem Wärmeschutz (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, Rollläden (elektr.); höherwertige Türanlagen z. B. mit Seitenteil, besonderer Einbruchschutzgroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz);
Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, strukturierte Türblättergestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Brandschutzverkleidung; raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz (z. B. schwimmender Estrich); einfacher Putzzusätzlich DeckenverkleidungDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum-, Teppich-, Laminat- und PVC-Böden besserer Art und Ausführung, Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungen1 Bad mit WC je Wohneinheit;
Dusche und Badewanne; Wand- und Bodenfliesen, raumhoch gefliest1 bis 2 Bäder je Wohneinheit mit tlw. zwei Waschbecken, tlw. Bidet/Urinal, Gäste-WC, bodengleiche Dusche; Wand- und Bodenfliesen jeweils in gehobener Qualität2 und mehr Bäder je Wohneinheit; hochwertige Wand- und Bodenplatten (oberflächenstrukturiert, Einzel- und Flächendekors)Heizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung, Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-SystemeSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, mehrere LAN- und Fernsehanschlüsse, PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage;
Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen 3.Beschreibung der Gebäudestandards für Bürogebäude, Banken, Geschäftshäuser Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; Vorhangfassade aus Glas; stark überdurchschnittliche DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; schweres Massivflachdach; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.
B. aus Schiefer oder Kupfer; Dachbegrünung; befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen Materialien; AutomatiktürenInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung; schwere TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastüren, Innenwände für flexible Raumkonzepte (größere statische Spannweiten der Decken)gestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien);
Wände aus großformatigen Glaselementen, Akustikputz, tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte BedienungDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte Deckenhöherwertige abgehängte DeckenDeckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen jeweils mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung;
Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab ca. 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Verbrauch, Regelung von Raumtemperatur und Raumfeuchte, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage;
Bussystem; aufwendige Personenaufzugsanlagen 4.Beschreibung der Gebäudestandards für Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Kindergärten, Schulen Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; stark überdurchschnittliche DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform;
Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, stark überdurchschnittliche DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere und große TürenSichtmauerwerk, Massivholztüren, Schiebetürelemente, Glastürengestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien);
Vertäfelungen (Edelholz, Metall), Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; tlw. Automatiktüren; rollstuhlgerechte BedienungDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; einfacher Putz; abgehängte DeckenDecken mit großen Spannweiten , DeckenverkleidungDecken mit größeren SpannweitenFußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenausreichende Anzahl von Toilettenräumen in Standard-AusführungToilettenräume in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für Warmwassererzeugung;
FußbodenheizungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen; Kabelkanäle; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, Sonnenschutzsteuerung; elektronische Zugangskontrolle; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage;
Bussystem 5.Beschreibung der Gebäudestandards für Wohnheime, Alten- oder Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken, Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet, Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.
B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung, befahrbares Flachdach; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; sichtbare hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995) nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-EingangstürenDreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Eingangstürengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz)Innenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere Türen; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte BedienungSichtmauerwerk; nur Beherbergungsstätten und Verpflegungseinrichtungen: Automatik-Flurzwischentüren; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z.
B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktion und TreppenBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz; Deckenverkleidung, einfacher PutzDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem GeländerFußbödenLinoleum- oder PVC-Böden besserer Art und Ausführung; Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenmehrere WCs und Duschbäder je Geschoss;
Waschbecken im Raumje Raum ein Duschbad mit WC nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtje Raum ein Duschbad mit WC in guter Ausstattung; nur Wohnheime, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und Tageskliniken: behindertengerechtHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselSolarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz, Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; mehrere LAN- und FernsehanschlüsseVideo- und zentrale Alarmanlage, zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage, Bussystem; aufwendige Aufzugsanlagen 6.Beschreibung der Gebäudestandards für Sporthallen, Freizeitbäder oder Heilbäder Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachformen, überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.
B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft, sichtbare Bogendachkonstruktionen; hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Automatik-EingangstürenInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerk; rollstuhlgerechte Bedienunggestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige TürelementeDeckenkonstruktion und TreppenBetondeckeDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten; hochwertige breite Stahlbeton-, Metalltreppenanlage mit hochwertigem GeländerFußbödennur Sporthallen: Beton, Asphaltbeton, Estrich oder Gussasphalt auf Beton;
Teppichbelag, PVC; nur Freizeitbäder/Heilbäder: Fliesenbelagnur Sporthallen: hochwertigere flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigerer Schwingbodennur Sporthallen: hochwertigste flächenstatische Fußbodenkonstruktion, Spezialteppich mit Gummigranulatauflage; hochwertigster Schwingboden; nur Freizeitbäder/Heilbäder: hochwertiger Fliesenbelag und NatursteinbodenSanitäreinrichtungenwenige Toilettenräume und Duschräume bzw. Waschräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen und Duschräumen in besserer Qualitätgroßzügige Toilettenanlagen und Duschräume mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung, Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung;
Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-SystemeSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutzzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe, hochwertige Abdeckungen, Lüftung mit WärmetauscherVideo- und zentrale Alarmanlage; Klimaanlage; Bussystem 7.Beschreibung der Gebäudestandards für Verbrauchermärkte, Kauf- oder Warenhäuser, Autohäuser Standardstufe345Außenwändeein- /zweischalige Konstruktion, Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)aufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.), Sichtbeton-Fertigteile, Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech, mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel, Folienabdichtung; Rinnen und Fallrohre aus Zinkblech; Dachdämmung (nach ca. 1995)glasierte Tondachziegel; besondere Dachform; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z.
B. aus Schiefer oder Kupfer, Dachbegrünung; aufwendig gegliederte Dachlandschaft; hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen, höherwertige Türanlagengroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türennicht tragende Innenwände in massiver Ausführung bzw. mit Dämmmaterial gefüllte Ständerkonstruktionen; schwere TürenSichtmauerwerkgestaltete Wandabläufe (z. B. Pfeilervorlagen, abgesetzte oder geschwungene Wandpartien); Akustikputz, raumhohe aufwendige Türelemente; rollstuhlgerechte Bedienung, AutomatiktürenDeckenkonstruktionBetondecken mit Tritt- und Luftschallschutz, einfacher Putz, DeckenverkleidungDecken mit großen SpannweitenDecken mit größeren Spannweiten, Deckenvertäfelungen (Edelholz, Metall)FußbödenLinoleum- oder Teppich-Böden besserer Art und Ausführung;
Fliesen, KunststeinplattenNatursteinplatten, Fertigparkett, hochwertige Fliesen, Terrazzobelag, hochwertige Massivholzböden auf gedämmter Unterkonstruktionhochwertiges Parkett, hochwertige Natursteinplatten, hochwertige Edelholzböden auf gedämmter UnterkonstruktionSanitäreinrichtungenToilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumen, jeweils in gehobenem Standardgroßzügige Toilettenanlagen mit Sanitäreinrichtung in gehobener QualitätHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung; Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für WarmwassererzeugungSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, Hybrid-Systeme; KlimaanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen, Zählerschrank (ab 1985) mit Unterverteilung und Kippsicherungen;
Kabelkanäle; Blitzschutz; Personenaufzugsanlagenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen, hochwertige Beleuchtung; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung, ausreichende Anzahl von LAN-Anschlüssen; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Messverfahren von Raumtemperatur, Raumfeuchte, Verbrauch, Einzelraumregelung, SonnenschutzsteuerungVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Doppelboden mit Bodentanks zur Verkabelung; aufwendigere Aufzugsanlagen 8.Beschreibung der Gebäudestandards für Garagen Standardstufe345Außenwändeoffene KonstruktionEinschalige Konstruktionaufwendig gestaltete Fassaden mit konstruktiver Gliederung (Säulenstellungen, Erker etc.)KonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweitengrößere stützenfreie SpannweitenDachFlachdach, FolienabdichtungFlachdachausbildung; Wärmedämmungbefahrbares Flachdach (Parkdeck)Fenster und Außentüreneinfache Metallgitterbegrünte Metallgitter, GlasbausteineAußentüren in hochwertigen MaterialienFußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder EstrichbodenSonstige technische AusstattungStrom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; BrandmelderSprinkleranlage; Rufanlagen; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; mechanische Be- und Entlüftungsanlagen; Parksysteme für zwei PKW übereinander; PersonenaufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; Beschallung; Parksysteme für drei oder mehr PKW übereinander; aufwendigere Aufzugsanlagen 9.Beschreibung der Gebäudestandards für Betriebs- oder Werkstätten, Produktionsgebäude, Lagergebäude Standardstufe345Außenwändeein- /zweischaliges Mauerwerk, z. B. aus Leichtziegeln, Kalksandsteinen, Gasbetonsteinen; Edelputz; gedämmte Metall-Sandwichelemente; Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz (nach ca. 1995)Verblendmauerwerk, zweischalig, hinterlüftet; Vorhangfassade (z. B. Naturschiefer); Wärmedämmung (nach ca. 2005)Sichtbeton-Fertigteile; Natursteinfassade, Elemente aus Kupfer- /Eloxalblech; mehrgeschossige Glasfassaden; hochwertigste DämmungKonstruktionStahl- und Betonfertigteileüberwiegend Betonfertigteile; große stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; hohe Belastbarkeit der Decken und Bödengrößere stützenfreie Spannweiten; hohe Deckenhöhen; höhere Belastbarkeit der Decken und BödenDachFaserzement-Schindeln, beschichtete Betondachsteine und Tondachziegel;
Folienabdichtung; Dachdämmung (nach ca. 1995)schweres Massivflachdach; besondere Dachformen; überdurchschnittliche Dämmung (nach ca. 2005)hochwertige Eindeckung z. B. aus Schiefer oder Kupfer, hochwertigste DämmungFenster und AußentürenZweifachverglasung (nach ca. 1995)Dreifachverglasung, Sonnenschutzglas, aufwendigere Rahmen; höherwertige Türanlagegroße, feststehende Fensterflächen, Spezialverglasung (Schall- und Sonnenschutz); Außentüren in hochwertigen MaterialienInnenwände und -türenAnstrichtlw. gefliest, Sichtmauerwerk; Schiebetürelemente, Glastürenüberwiegend gefliest; Sichtmauerwerk; gestaltete WandabläufeFußbödenBetonEstrich, Gussasphaltbeschichteter Beton oder Estrichboden; Betonwerkstein, VerbundpflasterSanitäreinrichtungeneinfache und wenige Toilettenräumeausreichende Anzahl von Toilettenräumengroßzügige ToilettenanlagenHeizungelektronisch gesteuerte Fern- oder Zentralheizung;
Niedertemperatur- oder BrennwertkesselFußbodenheizung; Solarkollektoren für Warmwassererzeugung; zusätzlicher KaminanschlussSolarkollektoren für Warmwassererzeugung und Heizung; Blockheizkraftwerk; Wärmepumpe; Hybrid-Systeme; aufwendige zusätzliche KaminanlageSonstige technische Ausstattungzeitgemäße Anzahl an Steckdosen und Lichtauslässen; Blitzschutz; Teeküchenzahlreiche Steckdosen und Lichtauslässe; hochwertige Abdeckungen; Kabelkanäle; dezentrale Lüftung mit Wärmetauscher; kleinere Einbauküchen mit Kochgelegenheit, Aufenthaltsräume; AufzugsanlagenVideo- und zentrale Alarmanlage; zentrale Lüftung mit Wärmetauscher, Klimaanlage; Bussystem; Küchen, Kantinen; aufwendigere Aufzugsanlagen 10.Beschreibung der Gebäudestandards für Reithallen Standardstufe345AußenwändeHolzfachwerkwand; Holzstützen, Vollholz; Brettschalung oder Profilblech auf Holz-UnterkonstruktionKalksandstein- oder Ziegel-Mauerwerk; Metallstützen, Profil; Holz-Blockbohlen zwischen Stützen, Wärmedämmverbundsystem, PutzBetonwand, Fertigteile, mehrschichtig; Stahlbetonstützen, Fertigteil; Kalksandstein-Vormauerung oder Klinkerverblendung mit DämmungDachHolzkonstruktionen, Nagelbrettbinder; Bitumenwellplatten, ProfilblechStahlrahmen mit Holzpfetten; Faserzementwellplatten; HartschaumplattenBrettschichtholzbinder; Betondachsteine oder Dachziegel; Dämmung mit Profilholz oder PaneelenFenster und Außentüren bzw. -toreLichtplatten aus Kunststoff, Holz-BrettertürenKunststofffenster, Windnetze aus Kunststoff, Jalousien mit MotorantriebTüren und Tore mehrschichtig mit Wärmedämmung, Holzfenster, hoher FensteranteilInnenwändekeinetragende bzw. nicht tragende Innenwände aus Holz;