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§ 192 BGB – Anfang, Mitte, Ende des Monats

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 1 – Allgemeiner Teil › Abschnitt 4 – Fristen, Termine

Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.

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Rechtsprechung zu § 192 BGB

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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