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§ 2099 BGB – Ersatzerbe und Anwachsung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 3 – Testament › Titel 2 – Erbeinsetzung

Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.

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Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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