§ 327p BGB – Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 3 – Schuldverhältnisse aus Verträgen › Titel 2a – Verträge über digitale Produkte › Untertitel 1 – Verbraucherverträge über digitale Produkte
(1)Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung weder weiter nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen. Der Unternehmer ist berechtigt, die weitere Nutzung durch den Verbraucher zu unterbinden. Absatz 3 bleibt hiervon unberührt.
(2)Der Unternehmer darf die Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die der Verbraucher bei der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts bereitgestellt oder erstellt hat, nach der Vertragsbeendigung nicht weiter nutzen. Dies gilt nicht, wenn die Inhalte
1.außerhalb des Kontextes des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts keinen Nutzen haben,
2.ausschließlich mit der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts durch den Verbraucher zusammenhängen,
3.vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können oder
4.vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt wurden, sofern andere Verbraucher die Inhalte weiterhin nutzen können.
(3)Der Unternehmer hat dem Verbraucher auf dessen Verlangen die Inhalte gemäß Absatz 2 Satz 1 bereitzustellen. Dies gilt nicht für Inhalte nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3. Die Inhalte müssen dem Verbraucher unentgeltlich, ohne Behinderung durch den Unternehmer, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.
Rechtsprechung zu § 327p BGB
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2022-10-26
Verweise auf diese Vorschrift
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- § 327cRechte bei unterbliebener Bereitstellung
- § 327mVertragsbeendigung und Schadensersatz
- § 327rÄnderungen an digitalen Produkten
- § 357Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und…
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 327dVertragsmäßigkeit digitaler Produkte
- § 327eProduktmangel
- § 327fAktualisierungen
- § 327gRechtsmangel
- § 327hAbweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale
- § 327iRechte des Verbrauchers bei Mängeln
- § 327jVerjährung
- § 327kBeweislastumkehr
- § 327lNacherfüllung
- § 327mVertragsbeendigung und Schadensersatz
- § 327nMinderung
- § 327oErklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
- § 327qVertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers
- § 327rÄnderungen an digitalen Produkten
- § 327sAbweichende Vereinbarungen