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Europaius

§ 404 HGB – Selbsteintritt des Kommissionärs

Handelsgesetzbuch (HGB) · Viertes Buch – Handelsgeschäfte › Dritter Abschnitt – Kommissionsgeschäft · nichtamtliche Überschrift

Die Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.

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Verweise in dieser Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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