Kindesunterhalt: Anspruch und Durchsetzung
Beide Elternteile haben zum Unterhalt des Kindes beizutragen; der nicht im Haushalt lebende Elternteil leistet in der Regel Geldunterhalt. Die Höhe orientiert sich an Leistungsfähigkeit und Bedarf (Prozentkomponente, Regelbedarf). Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht, entscheidet auf Antrag das Pflegschaftsgericht.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Für Unterhalt gilt keine Anfechtungsfrist wie bei Kündigungen; rückständiger Unterhalt kann jedoch nur eingeschränkt für die Vergangenheit gefordert werden (Verjährung). Ansprüche daher zeitnah geltend machen.
Was tun
- Ermitteln Sie den angemessenen Unterhalt anhand von Alter/Bedarf des Kindes und Einkommen des Pflichtigen.
- Fordern Sie den anderen Elternteil außergerichtlich (schriftlich) zur Zahlung auf.
- Holen Sie Unterstützung beim Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) bzw. bei der Rechtsberatung.
- Stellen Sie beim zuständigen Bezirksgericht (Pflegschaftsverfahren) einen Antrag auf Festsetzung/Erhöhung des Unterhalts.
- Legen Sie Einkommensnachweise vor bzw. beantragen Sie deren Offenlegung durch den Pflichtigen.
- Bei Nichtzahlung führen Sie Exekution auf den Unterhaltstitel; prüfen Sie den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Worauf achten
- Rückständiger Unterhalt für weiter zurückliegende Zeiträume kann durch Verjährung verloren gehen.
- Ohne Einkommensnachweise ist die richtige Bemessung schwierig – falsche Grundlagen führen zu falscher Höhe.
- Ändern sich Bedarf oder Einkommen wesentlich, ist ein Neu-/Anpassungsantrag nötig; der alte Titel bleibt sonst bestehen.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Kindesunterhalt?
Er richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und dem Bedarf des Kindes. In der Praxis werden Prozentsätze des Nettoeinkommens nach Alter des Kindes sowie der Regelbedarf herangezogen.
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Zahlt der Pflichtige den titulierten Unterhalt nicht, kann der Staat unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss gewähren und holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück. Antrag über das Pflegschaftsgericht.
Muss ich einen Anwalt nehmen?
Im Pflegschaftsverfahren unterstützt der Kinder- und Jugendhilfeträger; anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend, bei strittigen oder hohen Beträgen aber ratsam.