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§ 79 StGB – Tötung eines Kindes bei der Geburt

Strafgesetzbuch (StGB)

Eine Mutter, die das Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs steht, tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Amtliche Quelle: ris.bka.gv.at · Stand: · Gesamter Gesetzestext · Inhaltsübersicht

Rechtsprechung zu § 79 StGB

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2003-10-30
2003-10-30
2003-10-30
1982-10-20
1981-03-26
1980-04-23
1980-04-23

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.