Als Bürge in Anspruch genommen – Verteidigung
Die Bürgschaft ist akzessorisch: Der Bürge haftet nur, soweit die Hauptforderung besteht. Der Bürge kann daher Einwendungen des Hauptschuldners geltend machen. Sittenwidrige Bürgschaften, insbesondere krasse finanzielle Überforderung naher Angehöriger, können unwirksam sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Bürgschaftsrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Bürgschaftsurkunde und Umfang der verbürgten Forderung prüfen.
- Bestand und Höhe der Hauptforderung kontrollieren.
- Einwendungen des Hauptschuldners und eigene Einreden prüfen.
- Sittenwidrigkeit wegen krasser Überforderung prüfen.
Worauf achten
- Bei selbstschuldnerischer Bürgschaft entfällt die Einrede der Vorausklage.
- Eine wirksame Bürgschaft führt zur Haftung mit dem eigenen Vermögen.
- Die Akzessorietät schützt nur, soweit die Hauptforderung angreifbar ist.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Akzessorietät der Bürgschaft und Einwendungen des Bürgen
Bürgschaft des nahen Angehörigen und finanzielle Überforderung
Haftung des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft
Häufige Fragen
2
Kann ich Einwendungen des Hauptschuldners nutzen?
Ja. Wegen der Akzessorietät kann der Bürge Einwendungen gegen die Hauptforderung geltend machen.
Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?
Unter anderem bei Sittenwidrigkeit, etwa bei krasser finanzieller Überforderung eines nahen Angehörigen ohne eigenes Interesse.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)
Kaufrecht · Gewährleistung (BGB)