Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Als Bürge in Anspruch genommen – Verteidigung

Die Bürgschaft ist akzessorisch: Der Bürge haftet nur, soweit die Hauptforderung besteht. Der Bürge kann daher Einwendungen des Hauptschuldners geltend machen. Sittenwidrige Bürgschaften, insbesondere krasse finanzielle Überforderung naher Angehöriger, können unwirksam sein.

Bürgschaftsrecht (BGB)

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsgebiet
Bürgschaftsrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Was tun

  1. Bürgschaftsurkunde und Umfang der verbürgten Forderung prüfen.
  2. Bestand und Höhe der Hauptforderung kontrollieren.
  3. Einwendungen des Hauptschuldners und eigene Einreden prüfen.
  4. Sittenwidrigkeit wegen krasser Überforderung prüfen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Akzessorietät der Bürgschaft und Einwendungen des Bürgen
Bürgschaft des nahen Angehörigen und finanzielle Überforderung
Haftung des Bürgen bei selbstschuldnerischer Bürgschaft

Häufige Fragen

2
Kann ich Einwendungen des Hauptschuldners nutzen?

Ja. Wegen der Akzessorietät kann der Bürge Einwendungen gegen die Hauptforderung geltend machen.

Wann ist eine Bürgschaft unwirksam?

Unter anderem bei Sittenwidrigkeit, etwa bei krasser finanzieller Überforderung eines nahen Angehörigen ohne eigenes Interesse.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

Mein Dokument prüfen →RechtsratgeberStartseite des Landes

Stand: · Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

Die Erklärungen werden aus dem amtlichen Gesetzestext erzeugt und sind orientierend; verbindlich ist stets der volle Wortlaut der Vorschrift, auf den jede Seite verlinkt. Europaius bietet Rechtsinformationen, keine Rechtsdienstleistungen.