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Arbeitsunfall – Entschädigung und Ansprüche

Bei einem Arbeitsunfall erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen (Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente). Der Arbeitgeber und Kollegen sind für Personenschäden grundsätzlich haftungsprivilegiert; ein zusätzlicher zivilrechtlicher Schadensersatz kommt vor allem bei Vorsatz in Betracht.

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsgebiet
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Was tun

  1. Unfall unverzüglich dem Arbeitgeber melden und im Verbandbuch erfassen lassen.
  2. Durchgangsarzt aufsuchen und die Behandlung dokumentieren.
  3. Anerkennung als Arbeitsunfall durch den Unfallversicherungsträger betreiben.
  4. Prüfen, ob wegen Vorsatzes zusätzliche zivilrechtliche Ansprüche bestehen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

1
Dieses Gesetz regelt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es legt fest, welche Aufgaben die Unfallversicherung hat, wer versichert ist…

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall
Haftungsprivileg und Feststellung des Arbeitsunfalls
Bindungswirkung der Anerkennung als Arbeitsunfall im Zivilprozess

Häufige Fragen

2
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), die Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente leistet.

Kann ich den Arbeitgeber verklagen?

Nur eingeschränkt – für Personenschäden besteht ein Haftungsprivileg; zusätzlicher Schadensersatz kommt vor allem bei Vorsatz in Betracht.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

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Stand: · Quellen: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

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