Mietkaution zurückfordern
Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution zurückzuzahlen, sobald dem Vermieter eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist verstrichen ist und keine berechtigten Gegenansprüche mehr bestehen. Der Vermieter darf die Kaution nur für offene Forderungen aus dem Mietverhältnis einbehalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Mietrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Wohnung ordnungsgemäß übergeben und Übergabeprotokoll sichern.
- Dem Vermieter eine angemessene Prüffrist zur Abrechnung einräumen.
- Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen schriftlich verlangen.
- Bei Verweigerung Mahnung setzen und ggf. Klage erheben.
Worauf achten
- Der Vermieter darf für einen Teil offener Betriebskosten einen angemessenen Betrag zurückbehalten.
- Ohne Übergabeprotokoll sind Streitigkeiten über Schäden schwer zu klären.
- Bei unklaren Gegenforderungen kann sich die Rückzahlung verzögern.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Rückzahlung einer Mietkaution
Recht auf Rückzahlung der Mietkaution
Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Mietkaution
Häufige Fragen
2
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist des Vermieters, sobald keine berechtigten offenen Ansprüche mehr bestehen.
Darf der Vermieter etwas einbehalten?
Nur für berechtigte offene Forderungen aus dem Mietverhältnis, etwa noch abzurechnende Betriebskosten.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Mietrecht (BGB)
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Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
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Zwangsvollstreckung (ZPO)