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Reparaturen und Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung

Die Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Schönheitsreparaturen können durch wirksame Vertragsklausel auf den Mieter übertragen werden; starre Fristen oder die Pflicht zur Rückgabe in renoviertem Zustand bei unrenoviert übernommener Wohnung sind jedoch unwirksam.

Mietrecht (BGB)

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsgebiet
Mietrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Was tun

  1. Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen auf Wirksamkeit prüfen.
  2. Feststellen, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen wurde.
  3. Mängel dem Vermieter anzeigen und Beseitigung verlangen.
  4. Bei unwirksamer Klausel keine Renovierung auf eigene Kosten vornehmen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung
Instandhaltung der Mietsache und Pflicht zu Schönheitsreparaturen
Übertragung von Instandhaltung und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Häufige Fragen

2
Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur bei wirksamer Klausel. Bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich ist die Abwälzung meist unwirksam.

Wer trägt die Instandhaltung?

Grundsätzlich der Vermieter; nur Schönheitsreparaturen können wirksam auf den Mieter übertragen werden.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

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Stand: · Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

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