Reparaturen und Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung
Die Instandhaltung der Mietsache ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Schönheitsreparaturen können durch wirksame Vertragsklausel auf den Mieter übertragen werden; starre Fristen oder die Pflicht zur Rückgabe in renoviertem Zustand bei unrenoviert übernommener Wohnung sind jedoch unwirksam.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Mietrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen auf Wirksamkeit prüfen.
- Feststellen, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen wurde.
- Mängel dem Vermieter anzeigen und Beseitigung verlangen.
- Bei unwirksamer Klausel keine Renovierung auf eigene Kosten vornehmen.
Worauf achten
- Unwirksame Renovierungsklauseln müssen nicht erfüllt werden – vorschnelle Renovierung kann Kosten verursachen.
- Nicht angezeigte Mängel können Ersatzansprüche des Mieters ausschließen.
- Eigenmächtige Reparaturen ohne Fristsetzung werden oft nicht erstattet.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung
Instandhaltung der Mietsache und Pflicht zu Schönheitsreparaturen
Übertragung von Instandhaltung und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag
Häufige Fragen
2
Muss ich beim Auszug renovieren?
Nur bei wirksamer Klausel. Bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich ist die Abwälzung meist unwirksam.
Wer trägt die Instandhaltung?
Grundsätzlich der Vermieter; nur Schönheitsreparaturen können wirksam auf den Mieter übertragen werden.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Mietrecht (BGB)
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