Schadensersatz geltend machen
Wer durch pflichtwidriges Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, kann Schadensersatz verlangen. Ersetzt wird grundsätzlich der Zustand, der ohne das schädigende Ereignis bestünde (Naturalrestitution) oder der erforderliche Geldbetrag. Anspruchsgrundlage, Verschulden, Kausalität und Schadenshöhe sind darzulegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Schadensersatzrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Schadensereignis, Verursacher und Schaden dokumentieren.
- Anspruchsgrundlage und Verschulden prüfen.
- Schadenshöhe belegen (Rechnungen, Gutachten, Fotos).
- Ersatz schriftlich und fristwahrend geltend machen; ggf. Feststellungsklage für künftige Schäden.
Worauf achten
- Ohne Nachweis von Verschulden und Kausalität scheitert der Anspruch häufig.
- Ein Mitverschulden kann den Ersatz mindern.
- Verjährungsfristen sind zu beachten.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Umfang eines materiellen Schadensersatzanspruchs
Schadensersatz nicht auf materielle Schäden begrenzt
Feststellung künftiger, noch nicht bezifferbarer Schäden
Häufige Fragen
2
Was kann ich als Schadensersatz verlangen?
Grundsätzlich die Herstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis oder den dafür erforderlichen Geldbetrag.
Wie sichere ich künftige Schäden?
Mit einer Feststellungsklage kann die Ersatzpflicht auch für künftige, noch nicht bezifferbare Schäden festgestellt werden.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Schadensersatzrecht (BGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)