Schmerzensgeld und immaterieller Schaden
Für immaterielle Schäden, insbesondere bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, kann eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer und Folgen. Für künftige immaterielle Schäden ist eine Feststellungsklage möglich.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Schadensersatzrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Verletzung und Folgen ärztlich dokumentieren.
- Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung darlegen.
- Schmerzensgeld anhand vergleichbarer Fälle beziffern.
- Für künftige immaterielle Schäden eine Feststellung prüfen.
Worauf achten
- Die Höhe des Schmerzensgeldes ist Einzelfallabhängig und schwer vorhersehbar.
- Ein bereits zugesprochenes Schmerzensgeld deckt künftige Schäden nur bei entsprechender Feststellung ab.
- Verjährungsfristen sind zu beachten.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Darlegung eines immateriellen Schadens
Feststellung künftiger immaterieller und materieller Schäden
Feststellungsinteresse hinsichtlich künftiger immaterieller Schäden
Häufige Fragen
2
Wann bekomme ich Schmerzensgeld?
Insbesondere bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung als billige Entschädigung in Geld.
Wovon hängt die Höhe ab?
Von Art und Schwere der Verletzung, ihrer Dauer und ihren Folgen; herangezogen werden vergleichbare Fälle.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Schadensersatzrecht (BGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)