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Europaius

§ 155 StGB – Eidesgleiche Bekräftigungen

Strafgesetzbuch (StGB) · Besonderer Teil › Neunter Abschnitt – Falsche uneidliche Aussage und Meineid

Dem Eid stehen gleich

1.die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2.die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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