Radarstrafe: Anonymverfügung, Strafverfügung und Führerscheinentzug
Wer in Österreich geblitzt wird, bekommt je nach Messart und Höhe der Überschreitung unterschiedliche Post: eine Organstrafverfügung direkt bei der Anhaltung, eine Anonymverfügung an den Zulassungsbesitzer, eine Aufforderung zur Lenkerauskunft oder eine Strafverfügung mit Namen. Jede dieser Formen hat eigene Regeln: Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, gegen die Strafverfügung den Einspruch binnen zwei Wochen, und bei hohen Überschreitungen drohen zusätzlich Führerscheinentzug, Vormerkung und seit 2024 sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Diese Anleitung richtet sich an Lenkerinnen und Lenker sowie an Zulassungsbesitzer, die wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Post von der Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder der Landespolizeidirektion erhalten haben. Sie erklärt, was die einzelnen Schreiben bedeuten, wie Sie richtig reagieren, wann sich ein Einspruch lohnt, welche Strafrahmen das Gesetz für welche Überschreitung vorsieht und ab wann die Lenkberechtigung entzogen wird.
Das Ergebnis ist eine fristgerechte, bewusste Entscheidung: die günstigste Strafe zahlen, eine richtige Lenkerauskunft erteilen oder einen begründeten Einspruch erheben, und bei hohen Überschreitungen die Folgen für den Führerschein kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Die Anonymverfügung muss binnen vier Wochen nach Ausfertigung mit dem beigelegten Beleg bezahlt werden, sonst wird sie gegenstandslos und ein ordentliches Strafverfahren folgt (§ 49a Abs 6 VStG). Eine Lenkerauskunft ist binnen zwei Wochen zu erteilen (§ 103 Abs 2 KFG). Gegen eine Strafverfügung ist binnen zwei Wochen Einspruch möglich (§ 49 VStG). Die Verfolgungsverjährung beträgt ein Jahr (§ 31 VStG).
Was tun
Schreiben einordnen. Bei einer Anhaltung kann die Polizei eine Organstrafverfügung ausstellen: Sie zahlen sofort oder mit Zahlschein; wird nicht fristgerecht gezahlt, folgt eine Anzeige (§ 50 VStG). Bei einer Radar- oder Lasermessung ohne Anhaltung kommt meist eine Anonymverfügung an den Zulassungsbesitzer mit einer im Vorhinein festgesetzten Geldstrafe bis 365 Euro (§ 49a VStG). Kann die Behörde den Lenker nicht ermitteln oder ist die Überschreitung zu hoch für eine Anonymverfügung, folgt eine Aufforderung zur Lenkerauskunft und danach eine Strafverfügung oder ein Strafverfahren.
Auf jedem Schreiben stehen Behörde, Tatzeit, Tatort, gemessene und erlaubte Geschwindigkeit sowie die verletzte Vorschrift. Prüfen Sie zuerst, ob Kennzeichen, Zeit und Ort stimmen.
Anonymverfügung: zahlen oder bewusst nicht zahlen. Die Anonymverfügung richtet sich an niemanden persönlich, es wird nicht festgestellt, wer gefahren ist, und es gibt keine Vormerkung im Strafregister der Behörde. Gegen sie ist kein Rechtsmittel zulässig. Zahlen Sie binnen vier Wochen nach Ausfertigung mit dem beigelegten Beleg oder per Überweisung mit der vollständigen Identifikationsnummer, ist die Sache erledigt (§ 49a Abs 6 VStG).
Zahlen Sie nicht, wird die Anonymverfügung gegenstandslos, egal aus welchem Grund, und die Behörde leitet ein Verfahren ein, um den Lenker zu ermitteln. Das ist dann meist teurer: Es folgt eine Lenkerauskunft und eine Strafverfügung mit einer höheren Strafe. Die Höhe der Anonymverfügung bindet die Behörde im späteren Verfahren nicht.
Lenkerauskunft richtig erteilen. Als Zulassungsbesitzer müssen Sie der Behörde auf Verlangen binnen zwei Wochen Namen und Anschrift der Person nennen, die das Fahrzeug zum angefragten Zeitpunkt gelenkt hat; können Sie das nicht, müssen Sie die Person nennen, die Auskunft geben kann (§ 103 Abs 2 KFG). Die Auskunft muss richtig und vollständig sein. Wer nicht, verspätet oder falsch antwortet, begeht eine eigene Verwaltungsübertretung, die oft höher bestraft wird als die Geschwindigkeitsüberschreitung selbst.
Das Recht, sich nicht selbst oder Angehörige zu belasten, schützt bei der Lenkerauskunft nicht: Die Bestimmung steht im Verfassungsrang. Führen Sie bei Firmen- und Familienautos ein Fahrtenbuch oder eine Liste, wer das Fahrzeug wann benutzt.
Strafverfügung prüfen und entscheiden. Eine Strafverfügung ist ein Strafbescheid ohne vorheriges Verfahren (§ 47 VStG). Sie haben zwei Wochen ab Zustellung, um Einspruch zu erheben; schriftlich, per E-Mail oder mündlich bei der Behörde, die sie erlassen hat (§ 49 Abs 1 VStG). Ohne Einspruch wird die Strafverfügung rechtskräftig, und die Strafe ist binnen zwei Wochen zu zahlen (§ 54b VStG).
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn Sie nicht gefahren sind, die Messung zweifelhaft ist (etwa Messung im Kurvenbereich, unklare Fahrzeugzuordnung, Messgerät nicht geeicht) oder die Strafe angesichts Ihres Einkommens zu hoch ist. Sie können den Einspruch auf die Strafhöhe beschränken; dann entscheidet die Behörde nur darüber, und der Schuldspruch bleibt.
Messung und Beweise hinterfragen. Verlangen Sie Akteneinsicht: Messprotokoll, Radarfoto, Eichschein des Geräts, Schulungsnachweis des Messbeamten. Bei der Auswertung wird eine Messtoleranz zu Ihren Gunsten abgezogen; die angegebene Geschwindigkeit ist schon der bereinigte Wert. Fehler entstehen vor allem bei Lasermessungen aus größerer Entfernung, bei Verwechslung von Fahrzeugen und bei abgelaufener Eichung.
Bestreiten Sie nicht pauschal, sondern konkret: „Laut Foto ist das Kennzeichen nicht eindeutig lesbar“ oder „Das Gerät war laut Eichschein zum Tatzeitpunkt nicht geeicht“. Die Behörde muss die Tat beweisen; kann sie das nicht, ist das Verfahren einzustellen (§ 45 VStG).
Strafrahmen kennen. Für einfache Überschreitungen gilt der allgemeine Strafrahmen der StVO; die Behörden wenden dafür Strafkataloge an, die je nach Bundesland abweichen. Für hohe Überschreitungen sieht das Gesetz Mindeststrafen vor: mehr als 30 km/h 200 bis 5 000 Euro (§ 99 Abs 2d StVO), mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb 400 bis 6 000 Euro (§ 99 Abs 2e StVO), mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder 70 km/h außerhalb 500 bis 7 500 Euro (§ 99 Abs 2f StVO).
Innerhalb des Rahmens bemisst die Behörde die Strafe nach Bedeutung des Rechtsguts, Intensität der Beeinträchtigung, Verschulden, Erschwerungs- und Milderungsgründen sowie Einkommen und Vermögen (§ 19 VStG). Geben Sie im Einspruch Ihr Einkommen und Sorgepflichten an, wenn Sie eine Herabsetzung wollen.
Führerschein, Vormerkung und Beschlagnahme. Wer die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb um mehr als 50 km/h überschreitet und dabei technisch gemessen wird, gilt als nicht verkehrszuverlässig (§ 7 Abs 3 Z 4 FSG). Die Lenkberechtigung wird beim ersten Mal für einen Monat entzogen, bei mehr als 60 bzw. 70 km/h für mindestens drei Monate, im Wiederholungsfall länger (§ 26 Abs 3 FSG). Bei Probeführerscheinbesitzern führen schon geringere Verstöße zu einer Nachschulung und Verlängerung der Probezeit (§ 4 FSG).
Seit März 2024 kann die Polizei bei extremen Überschreitungen das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen (§ 99a StVO), und die Behörde kann es zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklären (§ 99c StVO). Der VfGH hat dieses System 2025 im Wesentlichen bestätigt, aber einzelne Ausschlüsse als unsachlich aufgehoben.
Rechtsmittel gegen das Straferkenntnis und Zahlung. Wird nach Ihrem Einspruch ein Straferkenntnis erlassen, können Sie binnen vier Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben (§ 7 VwGVG). Das Verwaltungsgericht entscheidet in der Regel nach mündlicher Verhandlung; im Beschwerdeverfahren fallen Verfahrenskosten an (20 % der Strafe), wenn das Straferkenntnis bestätigt wird. Eine höhere Strafe als im Straferkenntnis darf das Gericht nicht verhängen, wenn nur Sie Beschwerde erhoben haben.
Rechtskräftige Strafen sind binnen zwei Wochen zu zahlen; bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie Ratenzahlung oder Aufschub beantragen. Ausländische Strafen aus EU-Staaten werden in Österreich vollstreckt, österreichische Strafen auch im EU-Ausland.
Worauf achten
- Anonymverfügung nicht bezahlt: Sie wird gegenstandslos, und das folgende Verfahren mit Lenkerauskunft und Strafverfügung ist regelmäßig teurer.
- Lenkerauskunft verspätet oder falsch: Das ist eine eigene Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG, oft mit höherer Strafe.
- Überweisung ohne Identifikationsnummer: Ohne vollständige Nummer gilt die Zahlung der Anonymverfügung nicht als fristgerecht.
- Einspruchsfrist versäumt: Nach zwei Wochen ist die Strafverfügung rechtskräftig.
- Pauschales Bestreiten: Ohne konkrete Einwände gegen Messung oder Zuordnung wird der Einspruch meist abgewiesen und kostet zusätzlich.
- Führerscheinentzug unterschätzt: Ab 40 km/h im Ortsgebiet bzw. 50 km/h außerhalb wird die Lenkberechtigung zusätzlich zur Geldstrafe entzogen.
- Probeführerschein: Bereits geringere Überschreitungen lösen Nachschulung und Verlängerung der Probezeit aus.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Anonymverfügung nicht bezahle?
Sie wird nach vier Wochen gegenstandslos, und die Behörde leitet ein Verfahren gegen den Lenker ein (§ 49a Abs 6 VStG). Meist folgt eine Aufforderung zur Lenkerauskunft und danach eine Strafverfügung mit höherer Strafe. Gegen die Anonymverfügung selbst gibt es kein Rechtsmittel; wer sie für falsch hält, lässt sie verfallen und wehrt sich im späteren Verfahren.
Muss ich angeben, wer mein Auto gefahren ist?
Ja. Als Zulassungsbesitzer müssen Sie auf Anfrage binnen zwei Wochen Namen und Anschrift des Lenkers nennen oder die Person, die Auskunft geben kann (§ 103 Abs 2 KFG). Das gilt auch für Familienangehörige. Eine falsche, unvollständige oder verspätete Auskunft ist eine eigene Verwaltungsübertretung.
Ab wie viel km/h ist der Führerschein weg?
Bei einer gemessenen Überschreitung um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb wird die Lenkberechtigung beim ersten Mal für einen Monat entzogen, bei mehr als 60 bzw. 70 km/h für mindestens drei Monate (§ 7 Abs 3 Z 4, § 26 Abs 3 FSG). Im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren sind die Entziehungen länger.
Wie hoch ist die Strafe für zu schnelles Fahren in Österreich?
Für geringe Überschreitungen gelten die Strafkataloge der Länder. Gesetzliche Rahmen: mehr als 30 km/h 200 bis 5 000 Euro, mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. 50 km/h außerhalb 400 bis 6 000 Euro, mehr als 60 bzw. 70 km/h 500 bis 7 500 Euro (§ 99 Abs 2d bis 2f StVO). Dazu kommen Führerscheinentzug und Vormerkung.
Kann ich gegen eine Radarstrafe Einspruch erheben?
Gegen eine Strafverfügung ja, binnen zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder mündlich bei der Behörde (§ 49 VStG). Gegen eine Anonymverfügung gibt es keinen Einspruch. Begründen Sie den Einspruch konkret, etwa mit Zweifeln an Messung, Eichung oder Zuordnung des Fahrzeugs, und verlangen Sie Akteneinsicht.
Wann verjährt eine Verkehrsstrafe?
Die Behörde muss binnen eines Jahres ab der Tat eine Verfolgungshandlung gegen eine bestimmte Person setzen, sonst ist die Verfolgung unzulässig (§ 31 VStG). Eine Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung. Eine Aufforderung zur Lenkerauskunft an den Zulassungsbesitzer richtet sich ebenfalls nicht gegen den Lenker als Beschuldigten.
Kann die Polizei mein Auto beschlagnahmen?
Seit März 2024 ja, bei extremen Überschreitungen: Die Organe der Straßenaufsicht können das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmen (§ 99a StVO), und die Behörde kann es neben der Geldstrafe für verfallen erklären (§ 99c StVO). Der VfGH hat das System 2025 grundsätzlich bestätigt.
Was gilt für Probeführerscheinbesitzer?
Für sie gelten strengere Regeln: Schon Überschreitungen, die bei anderen nur eine Geldstrafe auslösen, führen zu einer Nachschulung und zur Verlängerung der Probezeit um ein Jahr (§ 4 FSG). Bei 0,1 Promille Alkohol gilt ebenfalls ein Delikt. Die Nachschulung ist kostenpflichtig.
Muss ich eine Strafe aus Österreich zahlen, wenn ich im Ausland wohne?
Ja. Innerhalb der EU werden rechtskräftige Geldstrafen ab einem geringen Betrag gegenseitig vollstreckt, und Österreich erhält Halterdaten über den grenzüberschreitenden Datenaustausch. Bei der nächsten Einreise kann die Polizei offene Strafen auch einheben.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
Mein Dokument prüfen →RechtsratgeberVertragsvorlagenStartseite des Landes