Fristlose (außerordentliche) Kündigung – Verteidigung
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Gegen die Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage erheben.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erklärt werden; die Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu erheben.
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht (BGB, KSchG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Frist
Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erklärt werden; die Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu erheben.
Was tun
- Kündigungsschreiben und Zugangsdatum sichern.
- Prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt und ob zuvor eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre.
- Prüfen, ob die Zwei-Wochen-Frist des Arbeitgebers gewahrt ist.
- Fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Worauf achten
- Wird die Drei-Wochen-Klagefrist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam.
- Bei fristloser Kündigung droht zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung oft unwirksam.
Rechtsgrundlage
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Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Dieses Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer und legt fest, wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und welche…
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung
Anhörung vor beabsichtigter außerordentlicher fristloser Kündigung
Unwirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung
Häufige Fragen
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Wie schnell muss ich reagieren?
Innerhalb von drei Wochen ab Zugang müssen Sie Kündigungsschutzklage erheben, sonst wird die Kündigung wirksam.
Ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich?
Nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen; sonst ist regelmäßig eine vorherige Abmahnung erforderlich.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)
Arbeitsrecht · Vergütung und Verzug (BGB / ArbGG)
Arbeitsrecht (KSchG)
Arbeitsrecht (Vergütung)
Arbeitsrecht (HGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)