Amtliche Quellengesetze-im-internet.de · EUR-Lex
Europaius

Überstunden – Vergütung durchsetzen

Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet und betrieblich notwendig waren. Der Arbeitnehmer muss darlegen und beweisen, welche Überstunden geleistet und vom Arbeitgeber veranlasst wurden. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind zu beachten.

Arbeitsrecht (Vergütung)

Das Wichtigste auf einen Blick

Rechtsgebiet
Arbeitsrecht (Vergütung)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026

Was tun

  1. Geleistete Überstunden vollständig dokumentieren (Datum, Dauer, Anlass).
  2. Nachweisen, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.
  3. Arbeits- und Tarifvertrag auf Ausschlussfristen und Pauschalabgeltungsklauseln prüfen.
  4. Vergütung schriftlich und fristwahrend geltend machen.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

2
Dieses Gesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem…
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

3
Vergütung von Überstunden – Darlegungs- und Beweislast
Anordnung und Vergütung von Überstunden als getrennte Fragen
Streit über die Vergütung geleisteter Überstunden

Häufige Fragen

2
Werden alle Überstunden bezahlt?

Nur solche, die angeordnet, gebilligt oder geduldet und betrieblich erforderlich waren und die Sie nachweisen können.

Was ist eine Ausschlussfrist?

Eine vertragliche oder tarifliche Frist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.

Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen

6

Mein Dokument prüfen →RechtsratgeberStartseite des Landes

Stand: · Quellen: Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), gesetze-im-internet.de, EUR-Lex

Die Erklärungen werden aus dem amtlichen Gesetzestext erzeugt und sind orientierend; verbindlich ist stets der volle Wortlaut der Vorschrift, auf den jede Seite verlinkt. Europaius bietet Rechtsinformationen, keine Rechtsdienstleistungen.