Abfindung bei Kündigung – Anspruch und Höhe
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Eine Abfindung ergibt sich meist aus einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, aus einem Sozialplan oder aus einem gerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzprozess. Das Kündigungsschutzgesetz sieht in bestimmten Fällen eine Abfindung vor.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Die Kündigungsschutzklage, die regelmäßig Voraussetzung für eine gerichtliche Abfindung ist, muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht (KSchG)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Frist
Die Kündigungsschutzklage, die regelmäßig Voraussetzung für eine gerichtliche Abfindung ist, muss binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden.
Was tun
- Kündigung und deren soziale Rechtfertigung prüfen.
- Fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben, um die Verhandlungsposition zu sichern.
- Abfindungshöhe kalkulieren (üblich: etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr).
- Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags die Folgen für das Arbeitslosengeld prüfen.
Worauf achten
- Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
- Ohne fristgerechte Klage entfällt regelmäßig der Verhandlungshebel für eine Abfindung.
- Die Höhe ist Verhandlungssache – es gibt keinen festen gesetzlichen Betrag.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer und legt fest, wann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und welche…
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Nach dem KSchG zu berechnende Abfindung bei Kündigung
Abfindung für die Hinnahme der Kündigung
Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Häufige Fragen
2
Habe ich immer Anspruch auf Abfindung?
Nein. Ein Anspruch besteht nur in gesetzlich geregelten Fällen, aus Sozialplan, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichem Vergleich.
Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Als Faustregel gilt etwa ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr; die Höhe ist aber Verhandlungssache.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
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