Mahnung und vorgerichtliche Zahlungsaufforderung
Zahlt der Schuldner nicht, gerät er durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug; in bestimmten Fällen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Ab Verzug schuldet er Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens, einschließlich erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Schuldrecht / Verzug (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
3
Stand
08.07.2026
Was tun
- Fälligkeit der Forderung feststellen.
- Eine bestimmte, bezifferte Mahnung mit Fristsetzung versenden.
- Zugang der Mahnung beweissicher dokumentieren.
- Bei fruchtlosem Fristablauf gerichtliches Mahnverfahren oder Klage einleiten.
Worauf achten
- Ohne Fälligkeit tritt trotz Mahnung kein Verzug ein.
- In bestimmten Fällen bedarf es keiner Mahnung, damit Verzug eintritt.
- Unklare oder unbezifferte Aufforderungen begründen den Verzug unter Umständen nicht.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
3
Eintritt des Verzugs ohne Mahnung
Verzug des Schuldners ohne Mahnung
Verzug nach Ablauf einer mit Zahlungsaufforderung gesetzten Frist
Häufige Fragen
2
Wann ist der Schuldner in Verzug?
In der Regel durch Mahnung nach Fälligkeit; in bestimmten Fällen tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein.
Welche Kosten kann ich verlangen?
Ab Verzug Verzugszinsen und Ersatz des Verzugsschadens einschließlich erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Schuldrecht / Verjährung (BGB)
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)