Ware nicht geliefert – Rechte im Onlinehandel
Liefert der Onlinehändler die bestellte Ware nicht, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Lieferfrist vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Bei Vorkasse ist der bereits gezahlte Betrag zu erstatten; zusätzlich kommen Verzugsschäden in Betracht.
Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Rechtsgebiet
Kauf- und Verbrauchervertragsrecht (BGB)
Schritte
Rechtsprechung
2
Stand
08.07.2026
Was tun
- Bestellung, Zahlungsbeleg und zugesagten Liefertermin sichern.
- Dem Händler eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.
- Nach fruchtlosem Fristablauf Rücktritt erklären und Rückzahlung verlangen.
- Bei Zahlung per Lastschrift oder Karte ggf. Rückbuchung prüfen.
Worauf achten
- Ohne Fristsetzung kann der Rücktritt unwirksam sein.
- Bei Vorkasse besteht das Risiko der Insolvenz des Händlers.
- Verzugsschäden müssen konkret dargelegt werden.
Rechtsgrundlage
1
Dieses Gesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ist ein grundlegendes deutsches Gesetz, das weite Bereiche des Zivilrechts regelt.
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
2
Lieferverzug und dessen Voraussetzungen
Folgen unterbliebener ordnungsgemäßer Lieferung
Häufige Fragen
2
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
Nach wirksamem Rücktritt ist der Kaufpreis zu erstatten; setzen Sie dem Händler zuvor eine angemessene Nachfrist.
Muss ich eine Frist setzen?
In der Regel ja – erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Lieferfrist können Sie zurücktreten.
Rechtsratgeber – einzelne Anleitungen
6
Zivilprozess · Mahnverfahren (ZPO)
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Mietrecht (BGB)
Zwangsvollstreckung (ZPO)
Arbeitsrecht · Kündigungsschutz (KSchG)
Kaufrecht · Gewährleistung (BGB)