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§ 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 1 – Allgemeiner Teil › Abschnitt 3 – Rechtsgeschäfte › Titel 3 – Vertrag

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.

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Rechtsprechung zu § 148 BGB

18
2017-03-07
2016-05-13

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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