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§ 2021 BGB – Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 2 – Rechtliche Stellung des Erben › Titel 3 – Erbschaftsanspruch

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.

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Rechtsprechung zu § 2021 BGB

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2017-10-18
2016-11-09

Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

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