§ 2141 BGB – Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) · Buch 5 – Erbrecht › Abschnitt 3 – Testament › Titel 3 – Einsetzung eines Nacherben
Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.
Verweise in dieser Vorschrift
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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 2129Wirkung einer Entziehung der Verwaltung
- § 2130Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht
- § 2131Umfang der Sorgfaltspflicht
- § 2132Keine Haftung für gewöhnliche Abnutzung
- § 2133Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung
- § 2134Eigennützige Verwendung
- § 2135Miet- und Pachtverhältnis bei der Nacherbfolge
- § 2136Befreiung des Vorerben
- § 2137Auslegungsregel für die Befreiung
- § 2138Beschränkte Herausgabepflicht
- § 2139Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge
- § 2140Verfügungen des Vorerben nach Eintritt der Nacherbfolge
- § 2142Ausschlagung der Nacherbschaft
- § 2143Wiederaufleben erloschener Rechtsverhältnisse
- § 2144Haftung des Nacherben für Nachlassverbindlichkeiten
- § 2145Haftung des Vorerben für Nachlassverbindlichkeiten
- § 2146Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern