§ 19 HGB – Rechtsformzusatz der Firma
Handelsgesetzbuch (HGB) · Erstes Buch – Handelsstand › Dritter Abschnitt – Handelsfirma · nichtamtliche Überschrift
(1)Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten:
1.bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr.";
2.bei einer offenen Handelsgesellschaft die Bezeichnung "offene Handelsgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung;
3.bei einer Kommanditgesellschaft die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung.
(2)Wenn in einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft keine natürliche Person persönlich haftet, muß die Firma, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet.
Rechtsprechung zu § 19 HGB
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2021-07-19
2019-07-29
2019-07-29
2018-05-08
2018-05-08
2018-05-08
2017-10-18
2017-10-18
Verweise in dieser Vorschrift
3
- § 21
- § 22Fortführung der Firma bei Geschäftsübernahme
- § 24Fortführung der Firma bei Gesellschafterwechsel
Verweise auf diese Vorschrift
2
- § 37aPflichtangaben auf Geschäftsbriefen
- § 335Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen
Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt
- § 17Begriff der Firma
- § 18Anforderungen an die Firma
- § 20
- § 21
- § 22Fortführung der Firma bei Geschäftsübernahme
- § 23Firmenveräußerung mit dem Handelsgeschäft
- § 24Fortführung der Firma bei Gesellschafterwechsel
- § 25Haftung bei Fortführung der Firma
- § 26Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
- § 27Haftung des Erben bei Fortführung des Handelsgeschäfts
- § 28Haftung bei Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns
- § 29Anmeldung der Firma zum Handelsregister
- § 30Unterscheidbarkeit der Firma
- § 31Anmeldung von Firmenänderungen und Erlöschen