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§ 17 HGB – Begriff der Firma

Handelsgesetzbuch (HGB) · Erstes Buch – Handelsstand › Dritter Abschnitt – Handelsfirma · nichtamtliche Überschrift

(1)Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2)Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

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Rechtsprechung zu § 17 HGB

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2025-03-11
2022-01-25
2021-07-02
2019-05-29

Verweise auf diese Vorschrift

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Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.