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§ 23 HGB – Firmenveräußerung mit dem Handelsgeschäft

Handelsgesetzbuch (HGB) · Erstes Buch – Handelsstand › Dritter Abschnitt – Handelsfirma · nichtamtliche Überschrift

Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.

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Rechtsprechung zu § 23 HGB

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2019-11-26
2011-09-28

Weitere Vorschriften in diesem Abschnitt

Wortlaut nach der amtlichen Quelle. Maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung.