Lohnpfändung: Existenzminimum 2026, Kontoschutz und Ihre Rechte
Die Lohnpfändung ist in Österreich die häufigste Form der Exekution: Das Bezirksgericht verbietet dem Arbeitgeber (Drittschuldner), Ihnen den vollen Lohn auszuzahlen, und verpflichtet ihn, den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger zu überweisen. Was Ihnen bleibt, bestimmt das Gesetz: das Existenzminimum nach § 291a EO. Es hängt am Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, der 2026 nach § 293 ASVG 1 308,39 Euro beträgt, und steigt mit jeder Person, der Sie gesetzlichen Unterhalt leisten.
Diese Anleitung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionisten und Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Einkommen gepfändet wird oder bei denen eine Pfändung droht, und an Arbeitgeber, die zum ersten Mal ein Zahlungsverbot erhalten. Sie erfahren, wie der unpfändbare Betrag berechnet wird, welche Einkünfte gar nicht gepfändet werden dürfen, was bei Unterhaltsschulden anders ist, wie Sie Ihr Girokonto schützen und wann das Gericht den Freibetrag erhöht.
Das Ergebnis: Sie können die Abrechnung Ihres Arbeitgebers selbst überprüfen, melden Unterhaltspflichten rechtzeitig, beantragen bei Bedarf eine Erhöhung des Freibetrags und wissen, wann statt der jahrelangen Pfändung ein Schuldenregulierungsverfahren der bessere Weg ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Gegen eine im vereinfachten Bewilligungsverfahren bewilligte Exekution ist binnen 14 Tagen ab Zustellung Einspruch möglich, allerdings nur wegen Mängeln des Exekutionstitels (§ 54c EO). Der Arbeitgeber muss sich binnen vier Wochen nach dem Zahlungsverbot gegenüber dem Gericht erklären (§ 301 EO) und darf im vereinfachten Verfahren erst vier Wochen nach Zustellung an den Gläubiger zahlen (§ 304 EO). Bei einem gepfändeten Bankguthaben zahlt die Bank erst 14 Tage nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus (§ 292i Abs 2 EO): In dieser Zeit müssen Sie den Kontoschutz beantragen. Das Pfandrecht am Lohn bleibt bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses von bis zu einem Jahr gegenüber demselben Arbeitgeber bestehen (§ 299 EO).
Was tun
Zahlungsverbot und Exekutionsbewilligung lesen. Die Lohnpfändung beginnt mit der Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts. Das Gericht verbietet dem Arbeitgeber, an Sie zu zahlen, und untersagt Ihnen jede Verfügung über den gepfändeten Teil des Entgelts (§ 294 EO). Sie erhalten die Bewilligung samt Angabe des Gläubigers, des Exekutionstitels (Urteil, Zahlungsbefehl, Rückstandsausweis) und der Forderung samt Zinsen und Kosten.
Prüfen Sie, ob Sie den Titel kennen und ob Betrag und Gläubiger stimmen. Wurde die Exekution im vereinfachten Bewilligungsverfahren bewilligt (Forderungen bis 50 000 Euro Kapital, § 54b EO), können Sie binnen 14 Tagen Einspruch erheben, wenn ein vollstreckbarer Titel fehlt oder nicht mit dem Antrag übereinstimmt (§ 54c EO). Gegen andere Fehler der Bewilligung steht der Rekurs offen (§ 65 EO). Wer bezahlt hat, aber trotzdem gepfändet wird, braucht eine Oppositionsklage; lassen Sie sich dazu beraten.
Unterhaltspflichten sofort dem Arbeitgeber melden. Mit der Exekutionsbewilligung trägt Ihnen das Gericht auf, dem Drittschuldner unverzüglich mitzuteilen, wem Sie gesetzlichen Unterhalt leisten und welches Einkommen diese Personen haben (§ 294 Abs 1 EO). Das ist kein Formalakt: Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der unpfändbare Betrag um einen Grundbetrag von 20 Prozent des Richtsatzes, 2026 also um 261 Euro, und zusätzlich bleiben 10 Prozent des Mehrbetrags frei, höchstens für fünf Personen (§ 291a Abs 2 und 3 EO).
Melden Sie Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen oder die in Ihrem Haushalt leben, und einen Ehepartner ohne ausreichendes eigenes Einkommen, mit Nachweisen wie Geburtsurkunde, Unterhaltsbeschluss oder Zahlungsbelegen. Zweifelt der Arbeitgeber, entscheidet auf Antrag das Exekutionsgericht, ob eine Unterhaltspflicht zu berücksichtigen ist (§ 292g EO).
Existenzminimum 2026 nachrechnen. Ausgangspunkt ist die Berechnungsgrundlage: Ihr Bruttobezug abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträgen zur Mitarbeitervorsorge und unpfändbarer Bezugsteile (§ 291 EO). Bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, 2026 laut § 293 ASVG 1 308,39 Euro, ist alles unpfändbar; der Grundbetrag wird auf volle Euro abgerundet, also 1 308 Euro (§ 291a Abs 1 und 5 EO). Erhalten Sie kein 13. und 14. Gehalt, erhöht er sich um ein Sechstel auf 1 526 Euro.
Vom Mehrbetrag darüber bleiben Ihnen 30 Prozent und weitere 10 Prozent je Unterhaltsberechtigtem; was über dem Vierfachen des Richtsatzes liegt (rund 5 234 Euro), ist voll pfändbar (§ 291a Abs 3 EO). Beispiel: 1 900 Euro netto, 14 Gehälter, keine Unterhaltspflichten: Freibetrag 1 308 + 30 % von 592 = rund 1 486 Euro, pfändbar etwa 414 Euro. Mit einem unterhaltsberechtigten Kind steigt der Freibetrag auf rund 1 701 Euro. Verbindlich sind die jährlich veröffentlichten Existenzminimum-Tabellen des Justizministeriums.
Unpfändbare Einkünfte und Sonderzahlungen kennen. Manche Leistungen darf der Gläubiger gar nicht erfassen (§ 290 EO): Aufwandsentschädigungen, soweit sie tatsächlichen beruflichen Mehraufwand abgelten, etwa für auswärtige Arbeit oder Arbeitskleidung, gesetzliche Zulagen wegen Behinderung, die Familienbeihilfe und das Pflegegeld. Beim Pflegegeld ist eine Pfändung nur wegen genau jener Pflegeleistungen zulässig, für die es gewidmet ist.
Für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gilt ein eigener unpfändbarer Freibetrag (§ 290b EO); sie werden also nicht zur Gänze abgeschöpft. Auch von Einmalzahlungen bei Ende des Dienstverhältnisses, vor allem der Abfertigung, bleibt ein Freibetrag (§ 291d EO). Arbeitslosengeld, Krankengeld und Pensionen sind wie Lohn nur beschränkt pfändbar (§ 290a EO). Prüfen Sie jede Lohnabrechnung: Zieht der Arbeitgeber zu viel ab, weisen Sie ihn schriftlich auf die Berechnung hin.
Bei Unterhaltsschulden mit weniger rechnen. Wird wegen gesetzlichen Unterhalts gepfändet, etwa weil Sie mit Kindesunterhalt im Rückstand sind, bleiben Ihnen nur 75 Prozent des sonst geltenden Freibetrags, und für die Personen, die gegen Sie Exekution führen, erhalten Sie keinen Unterhaltsgrund- oder Steigerungsbetrag (§ 291b Abs 2 EO). Aus dem Unterschiedsbetrag werden zuerst die laufenden Unterhaltsansprüche befriedigt, unabhängig vom Rang anderer Gläubiger (§ 291b Abs 3 EO).
Reicht das nicht aus, kann das Gericht den Freibetrag auf Antrag noch weiter herabsetzen (§ 292b EO). Die Rechtsprechung betont den Vorrang des Unterhalts, verlangt aber, dass Ihnen ein Betrag zur Erhaltung Ihrer Körperkräfte und Ihrer Persönlichkeit bleibt. Haben Sie Unterhaltsrückstände, beantragen Sie eher eine Herabsetzung des Unterhalts beim Pflegschaftsgericht, als die Pfändung jahrelang laufen zu lassen.
Girokonto schützen. In Österreich gibt es kein automatisches Pfändungsschutzkonto. Pfändet ein Gläubiger Ihr Konto, auf das der Lohn eingeht, müssen Sie selbst handeln: Das Exekutionsgericht hebt die Pfändung auf Ihren Antrag so weit auf, als das Guthaben dem unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht (§ 292i Abs 1 EO). Den dringend benötigten Teil für Lebensunterhalt und Unterhaltspflichten kann das Gericht sofort freigeben (§ 292i Abs 3 EO).
Die Bank darf an den Gläubiger erst 14 Tage nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses zahlen (§ 292i Abs 2 EO). Stellen Sie den Antrag daher sofort beim Bezirksgericht, das die Exekution bewilligt hat, mit Kontoauszügen und Lohnzetteln, aus denen hervorgeht, dass beschränkt pfändbares Einkommen eingeht. Nach der Rechtsprechung gilt dieser Schutz auch, wenn die eigene Bank mit einer Kreditforderung gegen das Gehalt aufrechnet.
Erhöhung des Freibetrags beantragen. Das Exekutionsgericht muss den unpfändbaren Betrag auf Antrag angemessen erhöhen, wenn das dringend geboten ist und der Gläubiger dadurch nicht schwer geschädigt wird (§ 292a EO). Anerkannt sind wesentliche Mehrauslagen wegen Krankheit, Gebrechlichkeit oder Hilflosigkeit, unvermeidbare und im Verhältnis unangemessen hohe Wohnungskosten, besondere berufsbedingte Aufwendungen, ein Notstand nach Unglücks- oder Todesfall und besonders umfangreiche Unterhaltspflichten.
Der Antrag ist formlos beim Exekutionsgericht möglich, auch mündlich zu Protokoll beim Bezirksgericht am Amtstag. Legen Sie Belege vor: Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung, Arztrechnungen, Bescheide über Pflegebedarf. Der Beschluss wird sofort wirksam, noch vor Ablauf der Rekursfrist. Ändern sich Ihre Verhältnisse später, etwa durch ein weiteres Kind, beantragen Sie eine Änderung des Beschlusses (§ 292c EO).
Als Arbeitgeber richtig handeln. Wer ein Zahlungsverbot erhält, wird Drittschuldner. Binnen vier Wochen ist die Drittschuldnererklärung abzugeben: ob das Arbeitsverhältnis besteht, ob andere Pfändungen oder Abtretungen vorliegen und in welcher Höhe Zahlung geleistet wird (§ 301 EO). Dafür stehen 35 Euro Kostenersatz zu (§ 302 EO), für die laufende Berechnung bei der ersten Zahlung 2 Prozent, höchstens 8 Euro, danach 1 Prozent, höchstens 4 Euro (§ 292h EO).
Mehrere Pfändungen werden nach ihrem Rang, also der Reihenfolge der Zustellung, bedient (§ 300 EO). Wer nach dem Beschluss des Gerichts zahlt, ist geschützt; rechnet er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch, muss er unter Umständen ein zweites Mal zahlen (§ 292f EO). Ein Gegenverrechnen eigener Forderungen gegen den unpfändbaren Lohnteil ist unzulässig (§ 293 Abs 3 EO). Die Lohnpfändung allein ist kein Entlassungsgrund.
Ausweg prüfen: Zahlungsplan oder Schuldenregulierung. Eine Lohnpfändung endet erst, wenn Kapital, Zinsen und Kosten bezahlt sind. Bei mehreren Gläubigern und Zinsen von 4 Prozent oder mehr kann das Jahrzehnte dauern, zumal jede neue Exekution weitere Kosten verursacht. Fordern Sie vom Gläubiger eine aktuelle Forderungsaufstellung an; der Arbeitgeber darf nach Zahlung der festen Beträge ohnehin erst wieder abziehen, wenn ihm eine solche Aufstellung vorliegt (§ 292j EO).
Wenden Sie sich frühzeitig an eine staatlich anerkannte Schuldenberatung. Sie prüft kostenlos, ob ein außergerichtlicher Ausgleich oder ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs) möglich ist; mit der Eröffnung enden die laufenden Exekutionen, und nach einem Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren werden die Restschulden erlassen. Unterschreiben Sie keine Lohnabtretungen zugunsten von Gläubigern, die sich damit vordrängen wollen: Gegenüber Unternehmern ist die Abtretung des Lohns für noch nicht fällige Forderungen verboten (§ 12 KSchG).
Worauf achten
- Unterhaltspflichten nicht gemeldet: Der Arbeitgeber rechnet dann mit dem niedrigsten Freibetrag; zu viel abgezogene Beträge erhalten Sie nur über einen Antrag beim Exekutionsgericht zurück.
- Kontoschutz zu spät beantragt: Nach 14 Tagen zahlt die Bank das gepfändete Guthaben an den Gläubiger aus; dann ist auch das Existenzminimum dieses Monats weg.
- Einspruch mit falscher Begründung: Mit dem Einspruch nach § 54c EO können Sie nur Mängel des Exekutionstitels rügen, nicht etwa, dass die Forderung inzwischen bezahlt ist; dafür ist eine Oppositionsklage nötig.
- Schwarzarbeit oder Lohn „bar auf die Hand“: Leistungen ohne angemessenes Entgelt gelten gegenüber dem Gläubiger als entlohnt (§ 292e EO); Arbeitgeber und Arbeitnehmer riskieren Haftung und Strafverfahren.
- Unpfändbare Leistungen auf demselben Konto: Familienbeihilfe oder Pflegegeld auf einem gepfändeten Konto sind nicht automatisch geschützt; ohne Antrag gehen sie mit dem Guthaben an den Gläubiger.
- Vereinbarungen mit dem Gläubiger über den Freibetrag: Ein Verzicht auf das Existenzminimum ist unwirksam (§ 293 EO); unterschreiben Sie solche Klauseln nicht in der Hoffnung auf Ruhe.
- Pfändung einfach weiterlaufen lassen: Zinsen und Kosten wachsen oft schneller als die Tilgung; ohne Gespräch mit einer Schuldenberatung verlängert sich die Pfändung um Jahre.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Existenzminimum 2026 in Österreich?
Der allgemeine Grundbetrag entspricht dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, 2026 1 308,39 Euro, abgerundet 1 308 Euro (§ 291a EO, § 293 ASVG). Ohne 13. und 14. Gehalt sind es 1 526 Euro. Für jede unterhaltsberechtigte Person kommen 261 Euro dazu, außerdem bleiben vom Mehrbetrag 30 Prozent plus 10 Prozent je Unterhaltsberechtigtem frei. Verbindlich sind die Tabellen des Justizministeriums.
Wie viel bleibt mir bei einer Lohnpfändung?
Das hängt von Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltspflichten ab. Beispiel 2026: Bei 1 900 Euro netto, 14 Gehältern und ohne Unterhaltspflichten bleiben rund 1 486 Euro, gepfändet werden etwa 414 Euro. Mit einem Kind bleiben rund 1 701 Euro. Über dem Vierfachen des Richtsatzes, rund 5 234 Euro, ist alles pfändbar (§ 291a Abs 3 EO).
Darf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Ja, aber nicht zur Gänze. Für Sonderzahlungen gilt ein eigener unpfändbarer Freibetrag (§ 290b EO). Wer keine Sonderzahlungen erhält, bekommt dafür beim monatlichen Lohn einen um ein Sechstel erhöhten Grundbetrag. Auch von der Abfertigung bleibt ein Freibetrag (§ 291d EO).
Ist die Familienbeihilfe pfändbar?
Nein. Familienbeihilfe, Pflegegeld, Aufwandsentschädigungen für tatsächlichen beruflichen Mehraufwand und bestimmte gesetzliche Zulagen sind unpfändbar (§ 290 EO). Liegen sie auf einem gepfändeten Konto, müssen Sie aber beim Exekutionsgericht beantragen, dass die Pfändung insoweit aufgehoben wird, sonst gehen sie mit dem Guthaben an den Gläubiger.
Gibt es in Österreich ein Pfändungsschutzkonto?
Nein, ein automatisches P-Konto wie in Deutschland gibt es nicht. Wird Ihr Konto gepfändet, beantragen Sie beim Exekutionsgericht Kontenschutz nach § 292i EO. Die Bank darf erst 14 Tage nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger zahlen; in dieser Zeit sollte der Antrag samt Lohnzetteln und Kontoauszügen gestellt sein.
Wie viel darf bei Unterhaltsschulden gepfändet werden?
Mehr als bei anderen Schulden. Bei einer Exekution wegen gesetzlichen Unterhalts bleiben nur 75 Prozent des normalen Freibetrags, und für das betreibende Kind gibt es keinen Unterhaltsgrundbetrag (§ 291b EO). Das Gericht kann den Freibetrag auf Antrag weiter senken (§ 292b EO), muss Ihnen aber das zum Leben Notwendige lassen.
Kann mich mein Arbeitgeber wegen einer Lohnpfändung entlassen?
Eine Lohnpfändung ist kein gesetzlicher Entlassungsgrund (§ 27 AngG zählt die Gründe auf). Der Arbeitgeber hat zwar Aufwand, wird dafür aber mit Kostenersatz entschädigt (§§ 292h, 302 EO). Eine Kündigung bleibt im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes möglich; wird sie nur wegen der Pfändung ausgesprochen, lassen Sie sie von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft prüfen.
Kann ich mit dem Gläubiger ein höheres Existenzminimum vereinbaren?
Ein höherer Freibetrag zu Ihren Gunsten ist möglich, ein niedrigerer nicht: Die Pfändungsschutzbestimmungen sind zwingend, Abtretungen oder Verzichte zu Ihren Lasten sind unwirksam (§ 293 EO). Ein höherer Freibetrag kann auch vom Gericht kommen, etwa wegen hoher Wohnkosten oder Krankheit (§ 292a EO).
Was ist ein Drittschuldner?
Drittschuldner ist, wer Ihnen Geld schuldet und deshalb vom Gericht das Zahlungsverbot erhält: bei der Lohnpfändung der Arbeitgeber, bei der Kontopfändung die Bank, bei Pensionen die Pensionsversicherung. Er muss sich binnen vier Wochen erklären (§ 301 EO), den pfändbaren Teil berechnen und an den Gläubiger überweisen.
Wie lange dauert eine Lohnpfändung?
Bis Kapital, Zinsen und Kosten vollständig bezahlt sind. Wechseln Sie den Arbeitgeber, muss der Gläubiger neu pfänden; beim selben Arbeitgeber bleibt das Pfandrecht nach einer Unterbrechung von bis zu einem Jahr bestehen (§ 299 EO). Bei hohen Schulden ist ein Schuldenregulierungsverfahren oft der schnellere Weg aus der Pfändung.
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