Lohnpfändung und Pfändungsfreigrenzen 2026: Was Ihnen bleibt
Wird Ihr Lohn oder Ihr Konto gepfändet, darf der Gläubiger nicht alles nehmen. Die Zivilprozessordnung sichert Ihnen ein Existenzminimum: Vom Nettoeinkommen bleiben 2026 mindestens 1 555 Euro im Monat unpfändbar, vom 1. Juli 2026 an 1 587,40 Euro, mit jeder Unterhaltspflicht deutlich mehr (§ 850c ZPO). Teile des Einkommens wie die Hälfte der Überstundenvergütung, Weihnachtsgeld bis zu einer Grenze und Aufwandsentschädigungen sind ganz unpfändbar (§ 850a ZPO), und das Pfändungsschutzkonto schützt denselben Betrag auf dem Girokonto (§ 850k, §§ 899 ff. ZPO).
Diese Anleitung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentner und Selbständige in Deutschland, deren Lohn, Rente oder Konto gepfändet wird oder denen eine Pfändung droht, und an Arbeitgeber, die als Drittschuldner rechnen müssen. Sie erklärt die Pfändungstabelle 2026 mit Beispielen, die Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens, die Sonderregeln für Unterhaltsgläubiger, wie Sie den Freibetrag beim Vollstreckungsgericht erhöhen lassen, wie das Pfändungsschutzkonto eingerichtet und mit Bescheinigungen aufgestockt wird, was Sie gegen Fehler des Arbeitgebers oder der Bank tun können und wann Schuldnerberatung und Insolvenz der bessere Weg sind.
Ergebnis: Sie kennen den Betrag, der Ihnen gesetzlich bleibt, und sorgen dafür, dass Arbeitgeber und Bank ihn tatsächlich auszahlen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Frist
Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst; bis 30. Juni 2026 gilt der Grundfreibetrag von 1 555,00 Euro, ab 1. Juli 2026 1 587,40 Euro monatlich (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026). Die Lohnpfändung wirkt ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber und bleibt bis zur vollständigen Tilgung bestehen, auch über Jahre; bei Arbeitgeberwechsel endet sie und muss vom Gläubiger neu beantragt werden.
Pfändungsschutzkonto: Die Bank muss ein Girokonto innerhalb von vier Geschäftstagen nach Ihrem Verlangen umwandeln (§ 850k Abs. 2 ZPO); erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung, gilt der Schutz rückwirkend. Guthaben im Rahmen des Freibetrags kann drei Monate angespart werden (§ 899 Abs. 2 ZPO). Die Bank darf gepfändetes Guthaben erst nach Ablauf eines Monats an den Gläubiger auszahlen (§ 900 ZPO); in dieser Zeit können Sie Bescheinigungen nachreichen. Anträge auf Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht wirken ab Antragstellung, nicht rückwirkend; eine gerichtliche Festsetzung des Freibetrags gilt für zwölf Monate (§ 907 ZPO).
Was tun
Lesen Sie die Pfändungstabelle 2026 richtig. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, berechnet nach § 850e ZPO; davon bleibt der Grundfreibetrag unpfändbar, bis 30. Juni 2026 1 555,00 Euro, ab 1. Juli 2026 1 587,40 Euro. Für die erste Person, der Sie gesetzlich Unterhalt leisten (Ehegatte, Kind, auch Unterhalt in Naturalform im Haushalt), erhöht sich der Freibetrag um 585,23 beziehungsweise 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte Person um je 326,04 beziehungsweise 332,83 Euro. Vom Einkommen oberhalb dieser Beträge bleiben Ihnen drei Zehntel, mit einer Unterhaltspflicht fünf Zehntel, mit jeder weiteren ein Zehntel mehr; ab 4 766,99 Euro, ab 1. Juli 2026 ab 4 866,30 Euro, ist alles darüber voll pfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO).
Die amtliche Tabelle rechnet in Stufen von 10 Euro; Beispiel ab Juli 2026: Netto 2 100 Euro ohne Unterhaltspflicht, pfändbar rund 358 Euro; mit einem Kind rund 4 Euro, mit zwei Kindern nichts. Netto 3 000 Euro: ohne Unterhaltspflicht rund 988 Euro, mit einem Kind rund 407 Euro, mit zwei Kindern rund 192 Euro. Der Arbeitgeber muss die Tabelle anwenden und darf nicht pauschal mehr abführen.
Prüfen Sie, welche Einkommensteile von vornherein unpfändbar sind. Nach § 850a ZPO sind unpfändbar: die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeitsstunden, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens 500 Euro, Treue- und Jubiläumsgelder, Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und Gefahrenzulagen im üblichen Rahmen, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen, Sterbe- und Gnadenbezüge sowie Blindenzulagen. Diese Beträge werden vor Anwendung der Tabelle aus dem Nettoeinkommen herausgerechnet.
Bedingt pfändbar sind Unterhaltsrenten, Renten wegen Körperverletzung und bestimmte Fürsorgeleistungen; sie dürfen nur gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das übrige Vermögen nicht ausreicht und das Gericht es der Billigkeit entsprechend zulässt (§ 850b ZPO). Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld und Elterngeld sind auf dem Konto über die Erhöhungsbeträge des Pfändungsschutzkontos geschützt (§ 902 ZPO), Kindergeld zugunsten der Kinder in voller Höhe. Prüfen Sie die Abrechnung des Arbeitgebers jeden Monat auf diese Posten.
Beachten Sie die Sonderregeln bei Unterhaltsschulden und bei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Pfändet ein Kind, Ehegatte oder anderer gesetzlicher Unterhaltsberechtigter wegen laufenden oder rückständigen Unterhalts, gelten die Tabellenfreibeträge nicht; Ihnen bleibt nur, was Sie für Ihren notwendigen Unterhalt und für gleichrangige Unterhaltsberechtigte brauchen, den Betrag setzt das Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss fest, in der Praxis orientiert an Bürgergeldsätzen plus Wohnkosten, häufig um 1 200 bis 1 450 Euro (§ 850d ZPO). Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass dem Schuldner kein zusätzlicher Freibetrag für ein Kind zusteht, dessen Barunterhalt bereits gedeckt ist.
Bei Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Betrug, Körperverletzung, Steuerhinterziehung) kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag ebenfalls über die Tabelle hinaus festsetzen, Ihnen bleibt dann der notwendige Unterhalt (§ 850f Abs. 2 ZPO). Prüfen Sie im Pfändungsbeschluss, ob der Gläubiger einen solchen Rechtsgrund behauptet hat, und widersprechen Sie mit der Erinnerung (§ 766 ZPO), wenn er nicht tituliert ist.
Beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Freibetrags, wenn die Tabelle nicht reicht. Nach § 850f Abs. 1 ZPO kann das Amtsgericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat, Ihnen auf Antrag mehr belassen, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen nach der Tabelle weniger bleibt als das Bürgergeld-Niveau einschließlich Unterkunft und Heizung, wenn besondere Bedürfnisse aus persönlichen oder beruflichen Gründen bestehen (hohe Fahrtkosten zur Arbeit, Krankheitskosten, Mehrbedarf wegen Behinderung) oder wenn der Umfang Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflichten es erfordert, etwa bei hohen titulierten Unterhaltsbeträgen. Der Antrag ist formlos, kostet nichts, und Sie fügen Belege bei: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Fahrtkostennachweis, Unterhaltstitel, ärztliche Bescheinigungen.
Das Gericht hört den Gläubiger an und setzt einen individuellen Freibetrag fest; der Beschluss gilt ab Antragstellung, also so früh wie möglich stellen. Ändern sich Ihre Verhältnisse, kann jede Seite die Änderung des Beschlusses beantragen (§ 850g ZPO). Umgekehrt kann der Gläubiger beantragen, Unterhaltsberechtigte unberücksichtigt zu lassen, die eigenes Einkommen haben (§ 850c Abs. 6 ZPO); Ehegatten mit Vollzeitstelle oder Kinder mit Ausbildungsvergütung über dem Freibetrag zählen dann nicht mehr.
Richten Sie sofort ein Pfändungsschutzkonto ein, wenn eine Kontopfändung zugestellt wird oder droht. Jede natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird (§ 850k Abs. 1 ZPO); die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umwandeln, darf dafür kein zusätzliches Entgelt verlangen und das Konto nicht deshalb kündigen. Erlaubt ist nur ein Pfändungsschutzkonto pro Person (§ 850k Abs. 3 ZPO); Gemeinschaftskonten müssen zuerst in Einzelkonten aufgeteilt werden (§ 850l ZPO). Die Bank meldet das Konto an die Schufa, die den Eintrag nur zu diesem Zweck nutzen darf.
Auf dem Pfändungsschutzkonto ist Guthaben jeden Monat bis zum Grundfreibetrag geschützt, unabhängig davon, woher das Geld stammt (§ 899 Abs. 1 ZPO), also auch bei Lohn, Rente, Sozialleistungen oder Überweisungen Dritter; was Sie im Monat nicht verbrauchen, dürfen Sie in die drei folgenden Monate übertragen. Für Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und einmalige Sozialleistungen erhöht sich der Freibetrag (§ 902 ZPO); dafür legen Sie der Bank eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Jobcenters, einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder eines Rechtsanwalts vor (§ 903 ZPO). Verweigert die Bank die Anerkennung, setzt das Vollstreckungsgericht den Betrag fest (§ 905 ZPO).
Kontrollieren Sie Arbeitgeber und Bank und wehren Sie Fehler ab. Der Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dem Gläubiger erklären, ob er die Forderung anerkennt (§ 840 ZPO), den pfändbaren Betrag nach Tabelle berechnen und nur diesen abführen; bei mehreren Pfändungen gilt die Reihenfolge der Zustellung (§ 804 Abs. 3 ZPO), Lohnabtretungen aus Kreditverträgen gehen vor, wenn sie früher angezeigt wurden. Verlangen Sie die Berechnung schriftlich; führt der Arbeitgeber zu viel ab, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung gegen ihn, nicht gegen den Gläubiger. Eine Kündigung allein wegen einer Lohnpfändung ist in der Regel sozial nicht gerechtfertigt; die Bearbeitungskosten darf der Arbeitgeber nicht vom Lohn abziehen.
Gegen Fehler im Pfändungsbeschluss (falscher Freibetrag, Pfändung unpfändbarer Bezüge, falsche Unterhaltszahl) legen Sie beim Vollstreckungsgericht die Erinnerung nach § 766 ZPO ein, gegen die Pfändung selbst bei sittenwidriger Härte den Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO. Wurde die Forderung bereits bezahlt oder ist sie verjährt, hilft nur die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO). Gegen Banken, die den Freibetrag falsch berechnen oder Übertragungen in Folgemonate verweigern, hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Schuldner mehrfach gestärkt.
Nutzen Sie die Regeln für Selbständige, Rentner und Nebeneinkünfte. Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden wie Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO gepfändet (§ 54 SGB I), die Pfändung geht an die Rentenversicherung als Drittschuldner. Selbständige, Freiberufler und Empfänger von Honoraren haben keinen automatischen Freibetrag; sie müssen beim Vollstreckungsgericht nach § 850i ZPO beantragen, dass ihnen aus den gepfändeten Vergütungen so viel belassen wird, wie ihnen als Arbeitnehmer bliebe, und das für die Dauer eines angemessenen Zeitraums. Sonstige Einkünfte wie Kaufpreisraten oder Provisionen fallen nach dem Bundesgerichtshof ebenfalls unter diesen Schutz.
Mehrere Arbeitseinkommen, etwa Hauptjob und Minijob, werden auf Antrag des Gläubigers zusammengerechnet (§ 850e Nr. 2 ZPO), Sachbezüge wie Dienstwagen werden angesetzt. Wer sein Einkommen durch unentgeltliche Arbeit für Angehörige verschleiert, muss sich fiktives Einkommen zurechnen lassen (§ 850h ZPO). Elterngeld ist bis 300 Euro, Pflegegeld ganz unpfändbar; Steuererstattungen sind pfändbar, aber nur mit gesondertem Pfändungsbeschluss gegen das Finanzamt.
Bringen Sie die Schulden insgesamt in Ordnung, statt die Pfändung nur zu verwalten. Eine Lohnpfändung tilgt bei kleinem pfändbaren Betrag kaum die Zinsen; zudem wird jede weitere Pfändung in der Reihenfolge der Zustellung bedient und kann sich über Jahre hinziehen. Suchen Sie eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle auf (kostenlos bei Verbraucherzentralen, Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt); sie stellt auch die Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto aus, verhandelt Ratenzahlungen oder Vergleiche mit Gläubigern und bereitet das Verbraucherinsolvenzverfahren vor, mit dem Sie nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.
Im Insolvenzverfahren treten die Pfändungsfreigrenzen an die Stelle der Einzelpfändungen: Der pfändbare Teil des Einkommens geht an den Treuhänder, alle laufenden Lohnpfändungen enden, und Pfändungen aus dem letzten Monat vor dem Antrag werden unwirksam. Bis dahin: Zahlen Sie nie freiwillig über den pfändbaren Betrag hinaus an einen einzelnen Gläubiger und dokumentieren Sie jede Abführung des Arbeitgebers für die spätere Abrechnung.
Worauf achten
- Kontopfändung erhalten und das Konto nicht umgewandelt: Ohne Pfändungsschutzkonto zahlt die Bank nach einem Monat das gesamte Guthaben an den Gläubiger, auch den Lohn, der auf dem Lohnkonto schon einmal geschützt war.
- Bescheinigungen für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen nicht bei der Bank vorgelegt: Es gilt nur der Grundfreibetrag, Kindergeld und Erhöhungsbeträge gehen an den Gläubiger.
- Unterhaltspflichten dem Arbeitgeber nicht gemeldet: Er rechnet ohne Erhöhungsbeträge, zu viel abgeführtes Geld muss mühsam vom Arbeitgeber zurückgefordert werden.
- Zwei Pfändungsschutzkonten geführt: Das Vollstreckungsgericht hebt den Schutz auf Antrag des Gläubigers für alle Konten bis auf eines auf, die Bank kündigt wegen Täuschung.
- Antrag nach § 850f ZPO zu spät gestellt: Die Erhöhung wirkt nur ab Antragstellung; Monate mit zu niedrigem Freibetrag sind verloren.
- Pfändung wegen Unterhalts oder vorsätzlicher unerlaubter Handlung wie eine normale Pfändung behandelt: Der Freibetrag liegt deutlich niedriger, Widerspruch gegen den behaupteten Rechtsgrund muss rechtzeitig kommen.
- Nebenjob verschwiegen oder Lohn an Angehörige verschoben: Zusammenrechnung nach § 850e ZPO und fiktives Einkommen nach § 850h ZPO, dazu strafrechtliche Risiken bei Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB).
- Pfändung jahrelang laufen lassen statt Schuldnerberatung und Insolvenz: Zinsen und Kosten wachsen schneller als die Tilgung, die Restschuldbefreiung nach drei Jahren wird verschenkt.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Gerichtsentscheidungen
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Bis 30. Juni 2026 bleiben 1 555,00 Euro netto im Monat unpfändbar, ab 1. Juli 2026 1 587,40 Euro. Mit einer Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag um 585,23 beziehungsweise 597,42 Euro, für jede weitere Person bis zur fünften um 326,04 beziehungsweise 332,83 Euro. Oberhalb von 4 766,99 beziehungsweise 4 866,30 Euro ist alles pfändbar.
Wie viel darf bei 2 000 Euro netto gepfändet werden?
Ab Juli 2026 ohne Unterhaltspflicht etwa 288 Euro (sieben Zehntel des Betrags über 1 587,40 Euro, nach Tabelle gerundet), mit einem unterhaltsberechtigten Kind nichts, weil der Freibetrag dann 2 184,82 Euro beträgt. Bis Juni 2026 ohne Unterhaltspflicht rund 311 Euro.
Wie lese ich die Pfändungstabelle?
Suchen Sie in der linken Spalte Ihr Nettoeinkommen (Stufen von 10 Euro) und in der Kopfzeile die Zahl der Personen, denen Sie gesetzlich Unterhalt leisten (0 bis 5). Der Schnittpunkt zeigt den pfändbaren Betrag. Vorher werden unpfändbare Bezüge wie die Hälfte der Überstundenvergütung herausgerechnet; Unterhaltspflichten müssen Sie dem Arbeitgeber nachweisen.
Was ist unpfändbar vom Gehalt?
Die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Monatseinkommens und höchstens 500 Euro, Aufwandsentschädigungen, Auslösungen und Gefahrenzulagen im üblichen Rahmen, Treue- und Jubiläumsgelder, Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 850a ZPO). Diese Beträge zieht der Arbeitgeber vor Anwendung der Tabelle ab.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wie richte ich es ein?
Ein Girokonto, auf dem Guthaben bis zum Pfändungsfreibetrag vor Kontopfändungen geschützt ist (§ 850k, § 899 ZPO). Sie verlangen die Umwandlung schriftlich bei Ihrer Bank; sie muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen, ist kostenlos und wirkt rückwirkend, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung handeln. Erlaubt ist nur ein Pfändungsschutzkonto pro Person.
Wie erhöhe ich den Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto?
Mit einer Bescheinigung nach § 903 ZPO vom Arbeitgeber, der Familienkasse, dem Jobcenter, dem Sozialamt, einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt über Unterhaltspflichten, Kindergeld und Sozialleistungen. Die Bank muss die Erhöhungsbeträge dann freigeben; verweigert sie das, setzt das Vollstreckungsgericht den Betrag fest (§ 905 ZPO).
Kann der Arbeitgeber mich wegen einer Lohnpfändung kündigen?
Grundsätzlich nicht. Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund, solange die Bearbeitung den Betrieb nicht erheblich belastet; die Arbeitsgerichte verlangen dafür außergewöhnliche Umstände wie eine Vielzahl von Pfändungen bei kleinem Betrieb. Die Kosten der Bearbeitung darf der Arbeitgeber nicht vom Lohn abziehen.
Was gilt bei Pfändung wegen Kindesunterhalt?
Die normalen Freigrenzen gelten nicht. Das Vollstreckungsgericht setzt im Beschluss fest, was Ihnen für den eigenen notwendigen Unterhalt und für gleichrangige Berechtigte bleibt (§ 850d ZPO), meist deutlich weniger als die Tabelle, orientiert am Bürgergeld-Niveau plus Wohnkosten. Rückstände dürfen nur für das letzte Jahr vor dem Antrag bevorzugt beigetrieben werden.
Kann ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen?
Ja, beim Vollstreckungsgericht nach § 850f Abs. 1 ZPO, wenn Ihnen sonst weniger als das Bürgergeld-Niveau bleibt, wenn besondere Bedürfnisse wie hohe Fahrt- oder Krankheitskosten bestehen oder wenn der Umfang Ihrer Unterhaltspflichten es erfordert. Der Antrag ist formlos und kostenfrei, wirkt aber erst ab Antragstellung; Belege beifügen.
Wird meine Rente gepfändet?
Ja, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind wie Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO pfändbar; die Rentenversicherung ist Drittschuldner und behält den pfändbaren Teil ein. Pflegegeld, Grundsicherung und die Erhöhungsbeträge für Unterhalt bleiben geschützt. Auf dem Konto schützt nur das Pfändungsschutzkonto.
Was passiert mit mehreren Lohnpfändungen?
Sie werden in der Reihenfolge ihrer Zustellung beim Arbeitgeber bedient (§ 804 Abs. 3 ZPO); der zweite Gläubiger erhält erst Geld, wenn der erste vollständig befriedigt ist. Lohnabtretungen aus Kreditverträgen gehen vor, wenn sie dem Arbeitgeber früher angezeigt wurden. Unterhaltsgläubiger haben nach § 850d ZPO Vorrang in Höhe ihres Vorrechtsbereichs.
Was bringt die Privatinsolvenz bei einer Lohnpfändung?
Mit Eröffnung des Verfahrens enden alle laufenden Lohn- und Kontopfändungen; der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht für drei Jahre an den Treuhänder, danach werden Ihnen die Restschulden erlassen (§§ 286 ff. InsO). Pfändungen aus dem letzten Monat vor dem Antrag werden unwirksam. Die Pfändungsfreigrenzen gelten im Verfahren unverändert.
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